Beim Kauf von Flugtickets im Reisebüro dürfen Kunden ausreichende Beratung erwarten. Zur Beratungspflicht von Reisevermittlern gehört, bei der Auswahl eines Linienflugs auch auf die jeweiligen Stornierungsbedingungen hinzuweisen. Unterbleibt das, können unzufriedene Kunden unter Umständen
Schadensersatz verlangen, urteilte das Amtsgericht Hamburg (Az.: 14 C 391/07)