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1

Dienstag, 4. August 2009, 16:02

Reihenfolge ausgestellter Flugtickets

Wenn jemand Kairo – Frankfurt – Sao Paulo bucht, muss er die Reise in Kairo antreten und darf nicht erst in Frankfurt einsteigen. Auch wenn es billiger ist. Das will die Lufthansa so, und ein Gericht gibt der Airline recht. OLG Köln AZ: 6 U 224/08. Das OLG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
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2

Dienstag, 4. August 2009, 16:11

Wenn ich mich richtig entsinne hat das das OLG in Frankfurt schon anders entschieden.


Und siehe da: Juraforum
AZ: Urteil, 16 U 76/08
Verkündungsdatum: 18.12.2008

Eine Klausel in einem Flugtransportvertrag über eine Personenbeförderung, wonach ein Passagier seines Weitertransportanspruchs verlustig geht, wenn er nicht alle Flugcoupons in der vorgesehenen Reihenfolge abfliegt, ist unwirksam, weil sie den Passagier unangemessen benachteiligt. Sie weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, weil das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gestört wird. Bei dieser Klausel handelt es sich auch um eine unzulässige Vertragsstrafe im Sinne von § 308 Nr. 6 BGB.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

3

Dienstag, 4. August 2009, 16:15

Hmmm, wir hatten ja gerade heute auch den Widerspruch beim Internetrecht / Thema Seiten-Scraping. 2 OLG's - 2 gegensätzliche Entscheidungen. Aber warum klagt wieder eine
Verbraucherzentrale, wenn es doch schon eine Entscheidung aus 2008 gab? Bei der Wichtigkeit des Themas scheint das ja wohl noch eine Etage höher entschieden zu werden, oder?
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4

Dienstag, 4. August 2009, 18:06

Ist auf jeden Fall eine Zumutung, dass z.B. DUS - VIE - BKK billiger ist als VIE - BKK. Selbe Maschine auf der Langstrecke. :mecker:

Sternedieb

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5

Mittwoch, 5. August 2009, 16:38

Aber warum klagt wieder eine
Verbraucherzentrale, wenn es doch schon eine Entscheidung aus 2008 gab?


Die Frage ist durchaus berechtigt. Speziell frage ich mich - warum urteilt hier das OLG Köln, wenn Lufthansa in Frankfurt sitzt? Was hat die Verbraucherzentrale von Köln da zu klagen?
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6

Mittwoch, 5. August 2009, 16:42

Auch wenn Frankfurt "der" Flughafen für Lufthansa ist: Der Firmensitz ist ( und bleibt) immer noch in Nordrhein-Westfalen. In Köln sogar.

Die Frage bleibt natürlich, wie kam dann das Frankfurt-Urteil zustande?
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Sternedieb

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7

Mittwoch, 5. August 2009, 16:55

Ging von der Lufthansa AG aus - und die sitzt eben in Frankfurt!

Zwar im Handelsregister Köln mit HRB 2168 eingetragen. Aber als Adresse ist mir Frankfurt bekannt. Aber ich kann mich täuschen.

Edit: Passt - die Lufthansa Aviation Gruppe sitzt in Köln.


Die Frage bleibt natürlich, wie kam dann das Frankfurt-Urteil zustande?



Das ist dann wieder klar. Damals ging es nicht um LH sondern um eine Englische Airline. Soweit ich es noch im Kopf habe, ging es um British Airways.
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8

Mittwoch, 5. August 2009, 16:56

Ja, weitverzweigtes Imperium. Hier noch mal ein paar Daten zur Lufthansa.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. August 2009, 16:58)


9

Sonntag, 30. August 2009, 11:51

Flugtarife

Dass die Lufthansa ihren Kunden weiterhin durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorschreiben darf, gebuchte Flüge zwingend komplett und in der vorgesehenen Reihenfolge antreten zu müssen, heißt auf Deutsch, dass die Lufthansa beispielsweise Nachzahlungen fordern kann, wenn ein Passagier einen Rückflug nicht wahrnimmt. Was ja wohl das Letzte ist.

Im Gegensatz zu Anbietern, die jeden Flug (hin oder zurück) als Einheit abrechnen, sind bei Lufthansa in der Regel einfache Flugverbindungen deutlich teurer als der gebuchte Hin-und Rückflug. Insofern könnte der Preisunterschied nach dem OLG Köln Urteil nachgefordert werden. :thumbdown:
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10

Mittwoch, 2. September 2009, 18:02

British Airways ist auch in Revision gegangen nach dem Urteil des OLG Frankfurt. Der Bundesgerichtshof entscheidet im Oktober 2009
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11

Freitag, 4. September 2009, 14:17

Auf die Urteile werden sicher einige gespannt sein - speziell die Flugsuchmaschinen - Betreiber. ;)
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12

Freitag, 30. April 2010, 13:07

Der BGH hat entschieden

und einerseits den Verfall der Tickets bei Änderung der Reihenfolge der Flüge als nicht zulässig erkannt, andererseits den Airlines aber eingeräumt, Nachzahlungen zu verlangen.

Für eine detaillierte Beurteilung der aktuellen Situation sollte man die Veröffentlichung des
BGH Urteils Xa ZR 5/09 abwarten.
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holgereberle

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13

Freitag, 30. April 2010, 18:27

RE: Der BGH hat entschieden

Für eine detaillierte Beurteilung der aktuellen Situation sollte man die Veröffentlichung des
BGH Urteils Xa ZR 5/09 abwarten.
Da hast Du natürlich Recht aber wenn ich den Artikel für bare Münze nehme, dann hat das mit "Mehr Rechte für Fluggäste" nicht viel zu tun.
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

14

Freitag, 30. April 2010, 18:45

(Spekulation, eben wegen des genauen Textes. )

Aber im gewissen Umfang doch schon. Wird beispielsweise ein Flug durch Krankheit verpaßt und ich reise irgendwie nach ( anderer Flug, Mietwagen, Eisenbahn) kann ich in Zukunft mit hohem Haupt mein Rückflug-Ticket vorlegen, ohne zunächst nochmal zu zahlen und habe eine Beförderungspflicht der Airline.
Und niemand ist berechtigt, das Einchecken zu verweigern. Zunächst komme ich also nach Hause, ohne neu zu zahlen. Das kann für manche schon wichtig sein.

Dass die Airline theoretisch die Möglichkeit hat, den Unterschiedsbetrag zwischen Einzel- und Hin- und Rückflug nachzufordern, bleibt außen vor. Macht sie es, kann ich in diesem Fall beispielsweise bei Krankheit entsprechend dokumentieren. Dann ist das nicht von vornherein als "Preis-Erschleicherei" so geplant gewesen.

Soweit die Theorie
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Sternedieb

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15

Sonntag, 2. Mai 2010, 21:49

Die Lufthansa hat schnell reagiert und ihre Partner in der Reisebranche angeschrieben und bereits neue Tarife angekündigt...
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Thorben-Hendrik

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16

Sonntag, 2. Mai 2010, 22:08

Was für Tarife? ?(

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17

Mittwoch, 5. Mai 2010, 10:39

Was für Tarife?


Sorry, hatte ich doch glatt überlesen.

Lufthansa hat umgehend spezielle Coupon-Tarif eingeführt. Das heißt, dass hier eine Änderung der Reihenfolge der Flüge möglich ist.
Allerdings ist ja klar, dass der neue Tarif nicht günstiger ist. :rolleyes:

Und, in den individuellen Tarifbedingungen steht jetzt, dass man die Flüge in der vorgeschriebenen Reihenfolge abzufliegen hat.
Zuvor stand das ja in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
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18

Freitag, 7. Mai 2010, 21:55

Auch in Österreich gibt es so einen Fall von verweigertem Flug. Da macht das Gericht offenbar keine Einschränkung und es gibt obendrauf noch eine Flugausgleichs-Entschädigung wegen Annullierung des Fluges.
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19

Mittwoch, 31. Dezember 2014, 15:33

Aktuell verklagt United Airlines einen Webseitenbetreiber, weil dieser spezielle Angebote veröffentlicht, die dem Passagier preisliche Vorteile in Verbindung mit der abgeflogenen Verbindung aufzeigt:

http://www.20min.ch/finance/news/story/A…T-Nerd-21986774
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