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Sonntag, 19. Juli 2009, 13:43

Hotelteppich ausgetauscht wegen Rotweinflecken

Die Nobelherberge hatte fast tausend Euro von einem Düsseldorfer Gast einklagen wollen. Aber der Richter winkte ab. Statt den Teppichboden im Hotelzimmer auszutauschen, hätte auch Fleckensalz genügt, so sein Urteil. (Az: 52 C 269/08)
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Sina

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Sonntag, 19. Juli 2009, 14:18

Gegen solche Schäden, die bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Einrichtungen ohne Vorsatz jedem Gast passieren können, ist jedes Hotel versichert. Hotelteppiche werden nun einmal mit der Zeit schmutzig, genauso, wie einem Gast (und nicht zuletzt auch dem Personal) mal ein Glas oder Teller herunterfallen kann. Und daß ein Gast einmal ein Getränk versehentlich verschüttet, kommt vor. Kein Gast wird sich allerdings eine (teure) Flasche Rotwein aus der Minibar nehmen oder vom Roomservice bringen lassen, nur um sie dann genüßlich auf den Teppich zu kippen.

Anders sähe es aus, wenn z. B. ein Gast vorsätzlich Hoteleinrichtungen und -inventar beschädigt. Ritzt also jemand eine persönliche Widmung in die Hotelbar oder wirft just for fun im Restaurant mit Tellern herum, weil er sich auf einem Polterabend wähnt oder ihm das Essen nicht schmeckt, wird er (völlig zurecht in diesem Fall) damit rechnen müssen, für den verursachten Schaden auch eine Rechnung zu erhalten.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)