Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Flugpassagiere:
Bei Annullierung eines Fluges haben die
Reisenden an den Start- und Zielorten ein Klagerecht. Das Gericht gab damit einem Münchner recht, der von Air Baltic Entschädigung verlangte. Aktenzeichen EuGH C-204/08
Warum fällt mir da gerade "Dublin" ein? ;)