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Donnerstag, 9. Juli 2009, 18:20

EUGH-Urteil zu Fluggastrechten: Klagen wahlweise am Abflug- oder Ankunftsort zulässig

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Flugpassagiere:

Bei Annullierung eines Fluges haben die Reisenden an den Start- und Zielorten ein Klagerecht. Das Gericht gab damit einem Münchner recht, der von Air Baltic Entschädigung verlangte. Aktenzeichen EuGH C-204/08

Warum fällt mir da gerade "Dublin" ein? ;)
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."