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1

Dienstag, 7. Juli 2009, 08:37

Flüge: Extra-Bearbeitungsgebühr auf ausgewiesenen "Gesamtpreis" unzulässig

Wenn Fluggesellschaften im Internet einen «Gesamtpreis» nennen, dürfen anschließend keine obligatorischen Bearbeitungsgebühren zusätzlich mehr aufgeschlagen werden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Fitschi

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2

Dienstag, 7. Juli 2009, 08:52

Hab gerade nachgeschaut..ich hab extra Bearbeitungsgebühren drauf..soll ich die jetzt zurückverlangen????
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Dienstag, 7. Juli 2009, 09:14

Hab gerade nachgeschaut..ich hab extra Bearbeitungsgebühren drauf..soll ich die jetzt zurückverlangen????
Moin Fitschi, das ist nicht leicht zu beantworten: ist das Urteil denn schon rechtskräftig? Versuchen kannst Du es ja, ruf´dort doch mal an und verweise bei Deiner Nachfrage auf das Urteil- mehr als ablehnen können die nicht.

Ich habe da übrigens noch weitere Info ´s zum Urteil gefunden.
:urlaub1:

Fitschi

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4

Dienstag, 7. Juli 2009, 09:29

Ach was..die 10 Euronen zieh ich dem Fisch vom Bier ab :kuller:

Ich finde nur eins unverschämt, da bucht man das Ganze online übers Internet, direkt bei der Airline, kriegt eine Buchungsnummer , fertig.

Zeitaufwand ca. 5 Minuten insgesamt (für mich) dauert ja bis man die KK Nummer eingetipselt hat usw.

Kosten 10 Euro ..auch für mich..wenn ich ohnehin alles selber machen muß..wieso trauen die sich eine Bearbeitungsgebühr verlangen???

Wenn ich ins Reisebüro gehe, dann ist eine Gebühr in Ordnung, die machen wenigsten was für mich.

Oder seh ich da was falsch???
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(Wilhelm Busch)

5

Dienstag, 7. Juli 2009, 10:55

Hallo Fitschi,

vielleicht machen die das genau deswegen. Nimmt man online keine Bearbeitungsgebühr, dann hat das Reisebüro mit dem Aufschlag
noch schlechtere Karten. Weil dann viele - wegen der Ersparnis - nur noch online buchen wollen. Natürlich kann ein Reisebüro
einen frei kalkulierten Aufschlag nehmen, der auch niedriger oder höher als der Online-Aufschlag ausfällt.

Noch ein wichtiger Hinweis:

Nicht die Bearbeitungsgebühr online ist generell unzulässig, sondern nur, wenn dieser Aufschlag im Online-Buchungsablauf erst zum Buchungsschluß angezeigt wird und den vorher angezeigten Preis, eigentlich sofort zu ersehenden Endpreis, nach oben verändert.
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Fitschi

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6

Dienstag, 7. Juli 2009, 11:04

Ach so, dann passt es, den Komplettpreis hab ich natürlich sofort gesehen, ich nehme alles zurück.

Da hat der Fisch wieder Glück gehabt :D
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