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1

Mittwoch, 1. Juli 2009, 17:59

Wie sicher sind Anzahlungen direkt im Reisebüro ?

Für eine ganze Reihe von Kunden eines Reisebüros ist der Traum vom Urlaub geplatzt wie eine Seifenblase. Statt Urlaubsfreude trauern sie ihrem Geld nach, denn der Geschäftsinhaber hat sie offenbar betrogen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

Meine Fragen dazu: Gibt es nicht Vereinbarungen zwischen Veranstaltern und Reisebüros, wonach bei Unterschlagungen die Reisegäste geschützt sind? Natürlich ist es irgendwo typisch, wenn jemand was von Preisabschlag hört und alle Vorsichtsmaßnahmen außer Acht läßt. Andererseits, wie sind denn da die Regeln: Muß der Kunde wirklich wie in diesem Fall doppelt zahlen?

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:21

sicher ist schon mal garnichts.
Auch gr0ße Firmen sind schon in <Konkurs gegangen.
deshalb, Anzahlung leiseten und den Sicherungsschein bekommen.

3

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:30

deshalb, Anzahlung leiseten und den Sicherungsschein bekommen.
Wichtig ist es, die Anzahlung an den Reiseveranstalter zu zahlen, von dem bekommt man auch den Sicherungsschein. Dem Bericht in Cuate´s Posting zufolge ist die Anzahlung aber an das Reisebüro gezahlt worden, und die haben das Geld behalten und die Reise sogar storniert. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter völlig schuldlos, da nutzt dann auch kein Sicherungsschein etwas...
:urlaub1:

4

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:34

Ja und da schließt meine Frage an: Gibt es in so einem Fall eine Haftungsvereinbarung zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter?
Denn schließlich leidet in solchen Fällen der Name des Veranstalters in erster Linie: "Also, ich habe meine Reise bei XXX gebucht
und das Geld ist jetzt weg".
.

Wird oder sogar: Muß der Veranstalter da einstehen?

VIele Grüße cuate
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Jimi Hendrix

5

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:39

Ja und da schließt meine Frage an: Gibt es in so einem Fall eine Haftungsvereinbarung zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter?
Denn schließlich leidet in solchen Fällen der Name des Veranstalters in erster Linie: "Also, ich habe meine Reise bei XXX gebucht
und das Geld ist jetzt weg".
.

Wird oder sogar: Muß der Veranstalter da einstehen?

VIele Grüße cuate
Ich denke, da kann Sina Dir kompetente Auskunft geben, mein Rechtsempfinden wird Dir nicht weiterhelfen...


Siiiinaaaaaa...
:urlaub1:

6

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:41

Baäärenstark - das wird sie hören ;)
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Jimi Hendrix

7

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:42

Muß der Veranstalter da einstehen?


ganz klar nein
in dem Fall ist ja Vorsatz des RB's vorhanden.

8

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:46

Etwas habe ich hier gefunden!
:urlaub1:

9

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:55

ganz klar nein
Pitt, ich bin auch Deiner Meinung. Aber nehmen wir doch mal an, das der Reiseveranstalter dem Reisebüro die Befugnis gegeben hat, Anzahlungen empfangen zu dürfen. Was wäre denn in dem Falle? In dem Falle ist es dem Endverbraucher nicht zuzumuten, das Risiko zu tragen. Ich glaube, das ist das Szenario, auf das Cuate anspielt. Und da bin ich eben rechtlich ein Laie...
:urlaub1:

10

Mittwoch, 1. Juli 2009, 18:58

inwie weit kann der Kunde beweisen das er die Reise gebucht hat und die Anzahlung geleistet hat.
Wenn das RB die reise storniert dann kann es davon doch nicht wissen.Oder?

11

Mittwoch, 1. Juli 2009, 19:12

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der RV die Buchung bestätigt hat. Vorher ist es nur "die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots". Der Kunde kann also anhand der Buchungsbestätigung beweisen, das ein Vertrag zustande gekommen ist. Und für die geleistete Anzahlung hat er eine Quittung, Überweisungsbeleg o.ä. Die Frage ist doch: Darf das RB die Anzahlung in Empfang nehmen und inwieweit ist es für den Endverbraucher handlungsbefugt? Denn eine Stornierung hat doch eigentlich zwischen dem Endverbraucher und dem Leistungsträger, sprich RV zu laufen- so glaube ich zumindest. Aber Glauben heißt eben nicht wissen...
:urlaub1:

12

Mittwoch, 1. Juli 2009, 19:16

gibt es hier User die betroffen sind? Die müßten es ja wissen, oder? Ich weiß es auch nicht bestimmt und möchte es auch nicht ausprobieren. :TOP:

LaMujer

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13

Mittwoch, 1. Juli 2009, 20:13

Ist da so ein Sicherungsschein für Pauschalreisen die Absicherung? Von der Generali als Kundengeldabsicherer ....
Den halte ich zum ersten mal in Händen nach einer Buchung.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

14

Mittwoch, 1. Juli 2009, 21:15

Hallo Mujer,
der Reise-Sicherungsschein wird vom Reiseveranstalter ausgegeben und die Versicherung, die hinter diesem Schein für den Schutz des Reisenden geradesteht, haftet eben nur, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird.

Zu den vorstehenden Fragen noch diese Infos:
"Es gilt der Grundsatz, dass der Reisevermittler für den Reiseveranstalter, also mit Inkassovollmacht, vereinnahmt. Das bedeutet, dass der Reisepreis dann an den Reiseveranstalter nicht noch einmal bezahlt werden muss, selbst wenn der Mittler die Kundengelder noch nicht weitergeleitet haben sollte, weil mit der Bezahlung im Reisebüro die Reise als bezahlt gilt - unabhängig davon, ob das Geld den Reiseveranstalter tatsächlich erreicht hat oder nicht." Aber lest hier selber ...

Nun, das gilt sicherlich bei einer "normalen Insolvenz" des Reisevermittlers. Hier liegt aber vermutlich eine gewisse kriminelle Energie vor, was man ja schon an der zwischenzeitlich von dort vorgenommenen Stornierung der Reise beim Reiseveranstalter sehen kann. Um sich an der sofort kassierten Gesamtzahlung zu bereichern, wohl wissend, daß der Kunde diese Reise so nicht wird durchführen können. Da scheint mir die Haftungsfrage doch noch offen zu sein.

Viele Grüße cuate
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (1. Juli 2009, 21:18)


LaMujer

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15

Mittwoch, 1. Juli 2009, 21:21

Hallo Cuate,

danke für Deine (wie immer) tollen Infos. :TOP:
Ich hab mich nur gewundert, denn ich hab noch nie so einen Sicherungsschein bekommen.
Nunja, ich hab ja auch nicht bei Mr.Hobbs macht Ferien - Reisen gebucht sondern bei einem Maltaspezialisten. ;) Da brauch ich sicher keine Angst vor kriminellen Energien zu haben.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Sina

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16

Mittwoch, 1. Juli 2009, 22:49

Gibt es nicht Vereinbarungen zwischen Veranstaltern und Reisebüros, wonach bei Unterschlagungen die Reisegäste geschützt sind?


Diese Frage lässt sich mit einem klaren "Jein" beantworten, denn alle Verträge und Vereinbarungen bringen nichts, wenn sie nicht eingehalten werden (können).

Es gibt 2 klassische Arten der Abrechnung zwischen Reisebüro und -veranstalter:

Agenturinkasso:
Sämtliche Zahlungen werden direkt an das Reisebüro gerichtet, das Reisebüro erhält dann auch die Reiseunterlagen und händigt diese nach vollständig erfolger Zahlung an den Kunden aus. In regelmäßigen Abständen (meist monatlich) leitet das Reisebüro die Kundengelder an den Veranstalter weiter. Der Zeitpunkt der Weiterleitung der Gelder kann auch durchaus nach dem Reiseantritt des Kunden liegen - bei solventen, seriösen Reisebüros ist das aber meist kein Problem. Problematisch wird es, wenn z. B. der Inhaber des Reisebüros mit dem Geld über alle Berge verschwindet oder das Reisebüro insolvent ist. Allerdings bekommen die betroffenen Gäste davon in der Regel nichts oder nur wenig mit (es sei denn, sie stehen plötzlich vor einem verwaisten Reisebüro, wenn sie ihre Reiseunterlagen abholen wollen :shock: - dann sollten sie sich schnellstmöglich an den Veranstalter wenden), denn das ist eine Sache zwischen dem Veranstalter, der mit Sicherheit schon das gerichtliche Mahnverfahren gegen das Reisebüro eingeleitet und den Agenturvertrag gekündigt hat und dem Reisebüro. Können die Kunden die vollständige Zahlung ans Reisebüro gegenüber dem Veranstalter nachweisen, erhalten sie trotzdem ihre Unterlagen und können verreisen. So läuft es zumindest bei großen Veranstaltern.

Wesentlich sicherer und stressfreier ist allerdings das

Direktinkasso:
Man bucht im Reisebüro oder auch direkt beim Veranstalter, die Anzahlung und die Restzahlung gehen direkt und ohne Umwege an den Veranstalter, die Unterlagen bekommt man nach vollständig erfolgter Zahlung nach hause geschickt oder kann sie sich am heimischen PC ausdrucken. Wenn dann nicht ausgerechnet der Veranstalter Insolvenz anmeldet, steht dem Urlaub nichts mehr im Wege.

Heute arbeitet der überwiegende Teil der Reisebüros mit "Direktinkasso", auch die Veranstalter bevorzugen diese Variante. Einige Reisebüros haben beide Zahlungsmodelle. Wenn man die Wahl hat, sollte man allerdings auf jeden Fall die Zahlungen direkt mit dem Veranstalter abwickeln. Das ist letztendlich stressfreier und erspart u. U. unnötige Rennerei (Unterlagen abholen, etc.).

By the way - den Sicherungsschein des Veranstalters MUSS das Reisebüro in jedem Fall mit aushändigen. Meist befindet er sich auf der Reisebestätigung, oft auch im Preisteil des Veranstalterkataloges. Aber bei Insolvenz des Reisebüros kann man nur auf einen kooperativen Veranstalter hoffen (was zumindest bei den großen Veranstaltern meist der Fall ist).
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

ElBuitre

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17

Donnerstag, 2. Juli 2009, 06:25

Genau!

Dem Bericht in Cuate´s Posting zufolge ist die Anzahlung aber an das Reisebüro gezahlt worden, und die haben das Geld behalten und die Reise sogar storniert. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter völlig schuldlos, da nutzt dann auch kein Sicherungsschein etwas...
Ganz genau! Und das war die größte Lehre in meiner Ausbildung im Reisebüro!

Mein Ausbilder war zu gut und hat die Anzahlungen unterschlagen. Irgendwann ist das aufgrund einer simplen Tagsfahrt von 10 Mark aufgefallen und er wurde gefeuert. Nur mangels Personal musste ich bleiben und das Ganze ausbaden - 3 Monate vor der Sommerferienzeit ... die schlimmste Arbeitszeit meines Lebens! Täglich kamen "hocherfreute" Menschen ins Büro und forderten ihren Urlaub und ihre Anzahlungen ein.

Bis auf 4 Leute habe ich alle untergebracht und zufriedengestellt! Aber danach war ich zwar beruflich kompetent, aber nervlich am Ende!

Werner

18

Freitag, 3. Juli 2009, 10:13

Noch ein aktueller Fall

Tatort: Velbert
Hauptziel: Türkei-Reisen
Kunden: geprellt
Infos: hier

und der Neueste Stand vom 3.7.09
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (3. Juli 2009, 19:01)


Sina

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19

Sonntag, 19. Juli 2009, 15:42

Lt. dem neuesten Stand (siehe 2. Link im vorstehenden Posting) gab es eine OPTION, die storniert wurde. Das erfuhr jedenfalls eine Kundin am Flughafen, als sie ihre Tickets abholen wollte.

In diesem Zusammenhang auch wichtig zu wissen: Eine Option, die oftmals getätigt wird, um z. B. Flugplätze für ein paar Tage zu blocken, bevor die Buchung fest wird, ist keine feste Buchung und verpflichtet den Kunden noch nicht zur Zahlung. Erst wenn eine REISEbestätigung (keine OPTIONSbestätigung) vorliegt, gilt der Reisevertrag als rechtsgültig abgeschlossen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

20

Sonntag, 19. Juli 2009, 18:39

Und auf der anderen Seite ist diese Information wichtig für alle, die Flugtickets kaufen. Ohne feste Reservierung, also nur mit der Optionsbuchung, kann sowohl die Airline als auch die Buchungsstelle den Flug formlos wieder aufheben. Wer da also schon zahlt oder anzahlt, hat wie in diesen Beispielen "äußerst schlechte Karten". Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser.

Nahezu jede Flugbuchung und deren Status läßt sich auch im Internet, je nach System, nachschauen. Einige ( je nach Airline) über checkmytrip
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