Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Wichtig ist es, die Anzahlung an den Reiseveranstalter zu zahlen, von dem bekommt man auch den Sicherungsschein. Dem Bericht in Cuate´s Posting zufolge ist die Anzahlung aber an das Reisebüro gezahlt worden, und die haben das Geld behalten und die Reise sogar storniert. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter völlig schuldlos, da nutzt dann auch kein Sicherungsschein etwas...deshalb, Anzahlung leiseten und den Sicherungsschein bekommen.
Ich denke, da kann Sina Dir kompetente Auskunft geben, mein Rechtsempfinden wird Dir nicht weiterhelfen...Ja und da schließt meine Frage an: Gibt es in so einem Fall eine Haftungsvereinbarung zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter?
Denn schließlich leidet in solchen Fällen der Name des Veranstalters in erster Linie: "Also, ich habe meine Reise bei XXX gebucht
und das Geld ist jetzt weg". .
Wird oder sogar: Muß der Veranstalter da einstehen?
VIele Grüße cuate
Pitt, ich bin auch Deiner Meinung. Aber nehmen wir doch mal an, das der Reiseveranstalter dem Reisebüro die Befugnis gegeben hat, Anzahlungen empfangen zu dürfen. Was wäre denn in dem Falle? In dem Falle ist es dem Endverbraucher nicht zuzumuten, das Risiko zu tragen. Ich glaube, das ist das Szenario, auf das Cuate anspielt. Und da bin ich eben rechtlich ein Laie...ganz klar nein
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (1. Juli 2009, 21:18)
Gibt es nicht Vereinbarungen zwischen Veranstaltern und Reisebüros, wonach bei Unterschlagungen die Reisegäste geschützt sind?
Ganz genau! Und das war die größte Lehre in meiner Ausbildung im Reisebüro!Dem Bericht in Cuate´s Posting zufolge ist die Anzahlung aber an das Reisebüro gezahlt worden, und die haben das Geld behalten und die Reise sogar storniert. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter völlig schuldlos, da nutzt dann auch kein Sicherungsschein etwas...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (3. Juli 2009, 19:01)