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Samstag, 6. Juni 2009, 21:05

Kreuzfahrt: Balkon mit eingeschränktem Meerblick

Kreuzfahrtreedereien müssen ihre Gäste schon vor der Buchung darauf hinweisen, wenn bei Balkonkabinen die Sicht aufs Meer eingeschränkt ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor (Aktenzeichen: 41 C 190/08).

Viele Grüße cuate
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

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