Kreuzfahrtreedereien müssen ihre Gäste schon vor der Buchung darauf hinweisen, wenn bei Balkonkabinen die Sicht aufs Meer eingeschränkt ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor (Aktenzeichen: 41 C 190/08).
Viele Grüße cuate
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."