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Sina

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1

Donnerstag, 11. Dezember 2008, 20:50

Schlechtes Wetter ist kein Reisemangel!

Es regnet selten am Roten Meer, in manchen Regionen nur alle zehn Jahre. Ein Urlauber hatte trotzdem Pech und forderte vom Reiseveranstalter Geld zurück, weil ihm das Wetter zu kalt und zu verregnet war. Die Richter vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt wiesen die Klage ab, für Regenwetter gibt es keinen Ersatz.

(Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Aktenzeichen 10 C 801/96)


Quelle


...anders sieht es aus, wenn ein Veranstalter in seinen Katalogbeschreibungen für ein Skigebiet Schneesicherheit garantiert. Fällt dann entgegen aller Erwartungen doch kein Schnee, ist nicht nur der Skiurlaub ins Wasser gefallen, sondern die Gäste haben Anspruch auf Reisepreisminderung bzw. auf Erstattung der nicht genutzten Aufenthaltskosten bei vorzeitiger Abreise.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

LaMujer

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2

Montag, 3. September 2012, 14:49

Reiseveranstalter muss vor schlechtem Wetter warnen

Zwar hafte der Reiseveranstalter nicht für schlechtes Wetter, er mache sich jedoch schadenersatzpflichtig, wenn er Kunden nicht rechtzeitig über die Witterungsverhältnisse informiere, urteilten die Richter (Az.: 25 S 142/11).

> hier < Klage und Urteil.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Sternedieb

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3

Montag, 3. September 2012, 15:32

Verlinkte Artikel der MorgenPost sind Mist - um die lesen zu können, muss man Abonnent sein. :mecker:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Sina

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4

Montag, 3. September 2012, 15:37

Bei der Welt aber nicht. :ironic:

In dem konkreten Fall ging es wohl um eine Reiterreise nach Ungarn. Die Gäste kamen in Ungarn an und erst dort wurde ihnen mitgeteilt, daß wegen heftiger Regenfälle in den vorausgegangenen Tagen keine Ausritte möglich seien...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

LaMujer

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5

Montag, 3. September 2012, 15:55

Verlinkte Artikel der MorgenPost sind Mist - um die lesen zu können, muss man Abonnent sein.

Entschuldigung :tüte: aber ich bin auch kein Abonnent und vorhin gings noch .... ?(

Wenn aber wegen starker Regenfälle kein Baden möglich ist, müsste man ja dann gerechterweise auch erfolgreich klagen können .... wo fängts an und wo hörts dann auf? :denk:
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Sina

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6

Montag, 3. September 2012, 16:08

Das ist halt die Frage - hier in dem konkreten Fall wurde Reiterurlaub gebucht, Hauptziel und Haupturlaubsbestandteil waren die (wahrscheinlich täglichen) Ausritte. Die waren nun nicht möglich, weil es im Vorfeld dermaßen geregnet hatte, daß der Boden viel zu matschig war. Und darüber hat der Veranstalter vor Reiseantritt nicht informiert. Ich denke, beim Skiurlaub wird es ähnlich sein, wenn kein Schnee liegt und auch nicht künstlich erzeugt werden kann.

Das mit dem Baden mag eine andere Geschichte sein. Da könnte ein Richter argumentieren, daß man im Urlaub ja auch mal was anderes machen kann als zu Baden. Oder auf ein ggf. im Hotel vorhandenes Hallenbad verweisen. Und überhaupt argumentieren, daß man den Urlaub bzw. ein Hotel ja nicht nur wegen des Badens gebucht hat, sondern vielleicht auch wegen der Verpflegung, der Animation, den Zimmern, dem Fitnessraum oder was auch immer. :denk:
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LaMujer

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7

Montag, 3. September 2012, 16:22

Sozusagen eine Angelegenheit mit großem Spielraum .... :ironic:
Wär eventuell beim Wanderurlaub auch so, wenns die ganzen Pfade aufweicht. Aber das würde jetzt zu weit führen.
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