Den Teilnehmer einer Amazonasrundreise störte es offenbar gar nicht so sehr, dass er an vier Tagen seines 16-tägigen Aufenthalts sein Zimmer mit einem Mitreisenden teilen musste. Dieser schnarchte jedoch so sehr, dass sich der Kläger in seiner Nachtruhe gestört fühlte. Da der Kläger ursprünglich ein Einzelzimmer gebucht hatte, sprach ihm das Amtsgericht Königstein für die Dauer der nächtliche Lärmbelästigung eine Preisminderung von 25 Prozent zu.
(Amtsgericht Königstein, Aktenzeichen 22 C 139/95)
Wer jetzt dagegen glaubt, mit einem schnarchenden Nebenmann bereits den Jackpot gewonnen zu haben, irrt. Im Flugzeug, auch auf Langstreckenflügen, stellen schnarchende Fluggäste nach Ansicht des Amtsgericht Frankfurt lediglich eine Unannehmlichkeit dar, keinen Reisemangel.
(Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 31 C 842/01-83)
Quelle
Ich vermute, hier begründet sich die Preisminderung eher auf dem gebuchten, aber nicht erhaltenen Einzelzimmer. Wer ein Einzelzimmer bucht und dann mit einem fremden Menschen in ein Doppelzimmer einquartiert wird, hat ganz klar einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung - ob der Bettnachbar nun schnarcht oder nicht.