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1

Mittwoch, 23. August 2023, 09:17

Brände auf Teneriffa - kostenfreie Stornierung wegen Unzumutbarkeit ?

Guten Morgen zusammen. Seit einigen Tagen schreibe ich angeregt mit TUI bzgl. unserer Teneriffa-Reise.

TUI verwaist an Check24, Check24 schickt eine Mail an TUI.

Da nichts passierte, rief ich gestern bei TUI an. TUI-Mitarbeiterin sagte mir, dass Sie nur für direkte TUI-Buchung zuständig sein. Nachdem ich mich wieder beruhigt hatte, erklärte ich nochmals dass TUI und ich einen Vertrag geschlossen haben - Check24 nur Vermittler ist.
Lange Rede kurzer Sinn: TUI ist der Auffasssung das wir nicht kostenfrei stornieren können (Abflug morgen). Die Luft im Norden ist rauchgeschwängert. Es wurde empfohlen FFP2-Masken zu tragen, zumal Asche durch die Luft fliegt.

Kennt jemand ein Gerichtsurteil in diesem Zusammenhang ?
Viele Grüße

2

Mittwoch, 23. August 2023, 10:32

Willkommen bei den Travelamigos, Websurfer61.

In welchen Ort auf Teneriffa geht eure geplante Reise?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Mittwoch, 23. August 2023, 11:44

...nach Puerto de la Cruz, im Norden

4

Mittwoch, 23. August 2023, 11:45

Willkommen bei den Travelamigos, Websurfer61.
.....danke ;-) ...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. August 2023, 11:46)


5

Mittwoch, 23. August 2023, 11:52

Die Urlaubsorte sollen ja nicht direkt betroffen sein. Aber aus der Ferne ist das schwierig einzuschätzen. Hast du mal auf Webcams von Puerto de la Cruz geschaut und die "Klarheit der Luft" vorgeprüft? Außerdem gibt es aktuelle Informationen, wonach der Brandherd unter Kontrolle wäre:

https://www.morgenpost.de/vermischtes/ar…mus-urlaub.html

Diesen Artikel hier mit der Einschätzung eines Rechtsanwalts wirst du evtl. schon kennen:

https://www.travelbook.de/service/reiser…nlos-stornieren

Was den Reiseveranstalter betrifft, der wird sich aus meiner Sicht auf keine Kompromisse einlassen und einer kostenfreien Aufhebung nicht zustimmen. Dann bist du wieder unter Zugzwang und mußt die Stornorechnung anfechten. Das wird wohl nur auf dem Rechtsweg möglich sein und der Erfolg ist ungewiß. Unter dem Strich sind pauschalierte Stornorechnungen angreifbar. Aber 1 Tag vor dem Abflug wird der RV anmerken, daß die Reise nicht anderweitig vermarktet werden konnte.

Wünsche eine "gute Entscheidung".
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Mittwoch, 23. August 2023, 12:52

Vielen Dank,
auch und gerade für den Artikel. Inwischen habe ich zahlreiche Facebook-Artikel gelesen - die Situation hat sich verbessert, morgen fliegen wir :-)

7

Mittwoch, 23. August 2023, 14:44

Gute Reise, schönen Urlaub. Und berichte mal zwischendurch oder danach, ob es Einschränkungen gab.
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Jimi Hendrix