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Freitag, 9. Juni 2023, 12:39

Verspätetes Gepäck: Rückerstattung durch Emirates verweigert

Hallo zusammen,

bei meinem letzten Rückflug von Colombo (Sri Lanka) über Dubai nach Hamburg ist mein Gepäck nicht mitgekommen. Ich habe den Verlust meines Gepäcks am Lost and Found Schalter angegeben. Daraufhin musste ich Ersatzkäufe tätigen. Die Belege zu diesen Ersatzkäufen habe ich bei Emirates innerhalb von 21 Tagen eingereicht.

Daraufhin kam von Emirates folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr ...


Wir haben Ihr Schreiben vom 03.Mai
erhalten und möchten uns erst einmal für die längere Bearbeitungszeit
entschuldigen.



Zu den von Ihnen eingereichten
Kosten, teilen wir Ihnen folgendes mit. Eine Interimszahlung wird vor allem am
Urlaubsort ausgezahlt, damit der Fluggast notwendige Güter wie z.B
Hygieneartikel besorgen kann.



Der Geschädigte ist zu einer
Schadensminimierung verpflichtet. Sie haben sich bei den Einkäufen nicht um
eine Schadensminderung bemüht.



Sollte man gezwungen sein, besondere
Ersatzbeschaffungen zu tätigen, muss die Fluggesellschaft vor der Anschaffung
dieser, hierüber informiert werden. Das ist in diesem Fall leider nicht
geschehen.



Nach Sichtung aller von Ihnen
getätigten Ausgaben, bieten wir Ihnen eine Zahlung von EUR 100,00 an.



Um Ihnen den Betrag zukommen zu
lassen, bitten wir Sie, das beiliegende Formular unterschrieben an uns
zurückzusenden, oder an 040 5075 3017



zu faxen.


Wir entschuldigen uns noch einmal
für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und würden uns freuen, Sie bald
wieder an Bord einer unserer Flüge begrüßen zu dürfen.




Leider decken die von Emirates angebotenen 100 € nicht meine Ausgaben und ich würde gerne den vollen Betrag zurückerstattet haben.

Meine Frage wäre nun, ob die angeführten Begründungen von Emirates wirklich rechtssicher sind oder versucht Emirates nur günstiger aus der Sache herauszukommen?

Vielen Dank und viele Grüße

Hasenbär

Master Amigo

Beiträge: 14 261

Wohnort: Deutschland

Beruf: Elektro Fachplaner

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2

Freitag, 9. Juni 2023, 13:47

Der Geschädigte ist zu einer Schadensminimierung verpflichtet. Sie haben sich bei den Einkäufen nicht um
eine Schadensminderung bemüht.


Diese Einschränkung ist richtig. Eine Prada Handtasche wird zweifelsfrei nicht ersetzt. Allerdings alles, was erforderlich ist. Es gab sogar schon Urteile, da mussten sogar die Kosten für Sekt an der Hotelbar von der Airline erstattet werden. Klar ist, die Airline kann niemanden unter Generalverdacht stellen und einfach behaupten, man hätte sich nicht bemüht.

Ich würde um Aufstellung der Dinge bitten, die von der Airline anerkannt und welche nicht anerkannt werden. Für die nicht anerkannten würde ich zusätzlich um Erklärung bitten.

Unbedingt Termin (Datum!) vorgeben und gleich mitteilen, dass man einen Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche einschalten wird, wenn man innerhalb dieser angemessenen Frist (üblich sind 14 Tage) keine Antwort auf die gestellten Fragen erhält ... und die Kosten dafür auch noch gegen die Airline geltend machen wird.

Dies ist jedoch nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar. :cool:
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

3

Freitag, 9. Juni 2023, 14:34

Was mir bei dem Eröffnungsbeitrag gänzlich fehlt, um eine persönliche Einschätzung abgeben zu können, ist eine grobe Auflistung. Was wurde als Ersatzartikel gekauft, was zwingend bis zum Eintreffen der Koffer (wie lange verzögert?) ersetzt werden mußte. Und über welche Höhe der Forderung besteht über die 100€ hinaus Uneinigkeit?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Freitag, 9. Juni 2023, 15:21

Hallo,


zunächst vielen Dank für Eure Antworten.

Das Gepäck kam mit einer Verspätung von sieben Tag an. Die Differenz beläuft sich auf 800 €.

Ich habe beim Kauf der Ersatzkäufe darauf geachtet, dass es ausschließlich notwendige Dinge des alltäglichen Bedarfs (bspw. Hygieneartikel, Rasierer, Unterhosen, Pullover, T-Shirts, Socken, Hose usw.) sind. Darüber hinaus waren es keine hochpreisigen, überflüssigen Artikel wie eine teure Sonnenbrille oder ähnliches. Daher finde ich den Einwand ("Sie haben sich nicht um eine Schadensminimierung bemüht") von Emirates merkwürdig.


Jedoch macht mich der Punkt, dass ich die Airline vor Anschaffung der Artikel informieren musste stutzig. Stimmt das so? Und muss ich diesen Punkt in meinem nächsten Schreiben explizit entkräften? Und falls ja, wie müsste ich dort argumentieren?


Da mir in der Vergangenheit schon einmal das Gepäck verspätet zugestellt wurde, habe ich eine Erstattung bereits durchlaufen. Mir war bekannt, dass man den Verlust melden muss und innerhalb von 21 Tagen die Ansprüche geltend machen muss. Eine Info an die Airline ist mir jedoch neu.





5

Freitag, 9. Juni 2023, 15:54

Auch wenn es vielleicht nicht komplett passt, hier wurde ein Anspruch an die Airline auf 300 € gerichtlich begrenzt:

https://www.airliners.de/was-passagiere-gepaeck/44586

Dazu noch die Anmerkung, daß es sich um einen Hinflug handelt. Bei verspäteter Ankunft der Koffer im Heimatland wären die Kriterien nochmals strenger anzusetzen.

Das mit der Vorab-Benachrichtigung an die Airline kann in den AGB der Airline zu finden sein. Nun werden AGB auch hâufig von den Gerichten gekippt. Zugrunde liegt das Montrealer Abkommen. Denke, ohne einen Spezialisten im Reiserecht und speziell auf dem Airlinesektor wird das schwierig und der Ausgang wird ohnehin offen sein.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Einschaltung der SOEP in Berlin, wo Emirates auch Mitglied ist und den Vorgang dort bewerten lassen. Die söp ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannte Verbraucher-Schlichtungsstelle.

Die Prüfung ist für den Passagier kostenfrei. Das Mitglied Emirates wird dort eine Fallpauschale pro Verfahren zahlen. Insoweit sind entsprechende Anfragen auf Dauer auch ein Regulativ zu berechtigten oder unberechtigten Ablehnungen.
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Jimi Hendrix

6

Freitag, 9. Juni 2023, 18:06

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe mich gerade über die SOEP in Berlin informiert und werde mich an die wenden.


Beste Grüße :thumbsup:

7

Samstag, 10. Juni 2023, 10:46

800.- müssen belegbar und begrüdbar sein, wobei es bei einem Heimflug scheitern dürfte.
Cuate hat schon alles gesagt.
Was hast du denn gekauft? Die aufgezählten Sachen dürften keine 800.- erreichen?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

8

Samstag, 10. Juni 2023, 15:30

edoch macht mich der Punkt, dass ich die Airline vor Anschaffung der Artikel informieren musste stutzig. Stimmt das so?


Ja, das stimmt so.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

9

Samstag, 10. Juni 2023, 17:50

Die Quelle fehlte...
Verordnung (EG) 261/2004 des Europäischen Parlaments.

Ja, das ist sehr viel zu lesen! :püh2:
Wenn ich das muss, dann ihr ebenso! :pfft:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (10. Juni 2023, 17:56)


Hasenbär

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Beruf: Elektro Fachplaner

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10

Sonntag, 11. Juni 2023, 00:51

Wenn ich das muss, dann ihr ebenso! :pfft:
Der eine macht nur Urlaub, der andere bestreitet seinen Lebensunterhalt damit ... :hschein:
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Sina

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11

Dienstag, 13. Juni 2023, 12:02

(bspw. Hygieneartikel, Rasierer, Unterhosen, Pullover, T-Shirts, Socken, Hose usw.)


Offenbar ist der Koffer auf dem Heimflug verspätet angekommen. Zahnbürste, Rasierer, Zahncreme und sowas dürfte in Ordnung sein und da bist Du mit € 100,- schon gut bedient. Das hat man ja nicht unbedingt in doppelter Ausführung. Aber Du wirst der Airline schwer vermitteln können, dass Du ALLE deine Kleidungsstücke im Koffer hattest und zuhause im Kleiderschrank keine Pullover, T - Shirts, Socken, Hosen, Unterhosen, etc. mehr waren. Netter Versuch, aber das wird wohl nichts. Wenn der Kofferverlust auf dem Weg nach Colombo passiert wäre, wo kein gefüllter Kleiderschrank auf Dich wartet - andere Sache. Klar wird da dann mehr benötigt. Aber beim Heimflug besteht in aller Regel kein Grund, sich neu einzukleiden.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Sina

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12

Dienstag, 13. Juni 2023, 12:05

ich würde gerne den vollen Betrag zurückerstattet haben.


Das glaube ich gerne. Allerdings erstattet die Airline nur elementare Verbrauchs- bzw. Hygieneartikel oder manchmal auch Unterhosen zu 100%. Alles Andere, was man noch öfter nutzen kann (Hosen, Pullover, T - Shirts, etc.) wird in aller Regel nur zu 50% übernommen. Man wirft die neuen Sachen ja nicht gleich weg, wenn der Koffer wieder da ist.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)