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1

Montag, 28. März 2022, 12:54

Flugzeit wurde vorverlegt - was nun ?

GutenTag,

folgende Sachlage:
Ich habe im Okt. 2021 eine Pauschalreise gebucht nach DUBAI:
Flüge mit Emirates ==> Flug am 03.05.22 ab MUC um 22:35 Uhr.

Problem:
diesen Flug gibt es nicht mehr bei Emirates nur noch einen Nachmittagsflug um 15:45 Uhr, mit Ankunft 03.05.22 kurz vor Mitternacht in Dubai.

Hotel Check-in ist am 04.05.2022 aber erst ab 15 Uhr Nachmittag möglich. Wo soll ich die Nacht verbringen?

Vom RV habe ich diese neuen Flugzeiten noch nicht bekommen.
Sollte ich abwarten oder selbst aktiv werden und den RV auf das Problem hinweisen?

Spendiert der RV dann 1 Nacht mehr, wenn ich vor 2 Uhr nachts im Hotel eintreffe? Oder wird von mir in diesem Fall erwartet, daß ich meine Anreisenacht schlafend in der Lobby beginne ?
Schlusszahlung ist am 03.04.2022 fällig. *

Wie soll ich mich weiter verhalten ? RV ist Sonnenklar.TV / BigXtra

über Hilfe wäre ich sehr dankbar

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »margenta777« (28. März 2022, 12:55)


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Montag, 28. März 2022, 15:11

Hallo margenta777, und herzlich willkommen bei den travelamigos.

Zu deiner Frage: Ja, Emirates hat dieser Tage die Flugpläne zu verschiedenen Zielen, auch in Europa, zurückgefahren. Zum einen wird im Mai/Juni 2022 die Nordbahn am Flughafen DXB saniert, zum anderen ist das Fluggastaufkommen im Mai/Juni traditionell wohl weniger stark ausgeprägt und die aktuellen Entwicklungen mit den Covid-Nachwirkungen und dem Kriegsgeschehen in Europa dämpft zudem die Reisefreudigkeit.

Nun ist eine rund 7-stündige Flugzeitenverschiebung durchaus ein Punkt, wo man den Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen kann. Aber er trägt nicht die Verantwortung und es könnte sein, daß aus dem bequemen Nonstopflug mit Airbus A380 z.B. ein Umsteigeflug in Istanbul mit Airline XY wird, verleiht man seinem Wunsch auf möglichst zeitnahe Einhaltung der vereinbarten Flugzeiten Nachdruck.

Am unkonventionellsten ist es, sich für die Nacht am DXB ein Hotel dazuzubuchen. Beispielsweise via booking das Premier Inn für 36 € /Einzelzimmer. Das hat einen Shuttleservice kostenfrei alle 30 Minuten vom Airport zum 800m entfernten Hotel. Ausschlafen und gut ists. Bei FTI ist ja oftmals der Transfer ohnehin nicht im Reisepreis enthalten und somit entstehen da keine Zusatzkosten. Die zusätzliche Hotelübernachtung kann man, natürlich nach vorheriger Ankündigung und nach dem Urlaub, immer noch dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen. Soweit er sich störrisch verhält. Also auf jeden Fall Vorbehalt schriftlich aussprechen, sobald er die Flugänderung meldet. Ob er sich besser steht, selbst eine Nacht im bereits gebuchten Hotel dazuzunehmen, ist eine Abklärung wert. Zumindest hast du eine Option, die ggf. pragmatisch umsetzbar ist. Wenn du etwas mehr Geld in die Hand nimmst, bekommst du auch ein Hotel mit Frühstück und kostenfreier Rücktrittsmöglichkeit und ebenfalls guter Bewertung für rund 70 €.

Dann bist du auch geschützt, wenn es nochmals zu einer Flugzeitänderung kommt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »cuate« (28. März 2022, 15:16)


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Montag, 28. März 2022, 15:47

Nachtrag:

Durch den Wegfall des Nachtflugs ist es für den Reiseveranstalter auch möglich, eine andere Airline zu buchen. Von daher sicherheitshalber vor Hotel-Umbuchung abwarten, wie dort reagiert wird.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Montag, 28. März 2022, 17:44

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe nun zähneknrischend 1 Nacht gebucht, in dem Hotel wo ich so oder so eingebucht bin. Kann kostenlos Stornieren bis 2. Mai 18 Uhr und da bin ich auf der sicheren Seite. Weil Probleme mit Sonnenklar.TV / BigXtra zu Besprechen und eine annahmbare Lösung zu finden, ist leider nicht möglich. Solche Gespräche führen ins nichts, leider. Das weiß ich aus der Vergangenheit, nur hatte ich diese Reise auch schon gebucht und somit werde ich mal abwarten wie dort gehandelt wird. Das werde ich dann hier auch noch kurz mitteilen. Vielen Dank :thumbsup:

5

Dienstag, 29. März 2022, 06:28

Ein Reiseveranstalter haftet immer verschuldensunabhängig.
Ergo fordere BigXtra auf, den Vertrag so zu erbringen, wie beschlossen.
Da der Flug nicht mehr existiert, muss die zusätzliche Nacht
vom Reiseveranstalter übernommen werden. § 651i BGB

Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist,

1.
nach § 651k Absatz 1 Abhilfe verlangen,
2.
nach § 651k Absatz 2 selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
3.
nach § 651k Absatz 3 Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen,
4.
nach § 651k Absatz 4 und 5 Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

6

Dienstag, 29. März 2022, 08:15

@Dodo, mal ne Frage als Laie
Warum soll man denn den RV auffordern etwas zu tun ? Es liegt ja wie ich es verstanden habe noch keine schriftliche Vertragsänderung vor und demzufolge gibt es doch (noch) nichts auf zu fordern ?
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

7

Dienstag, 29. März 2022, 08:51

Natürlich, wenn der RVA trotzdem alles wie gehabt bestätigt, ergeben sich abgesehen von den Minderungsansprüchen / Ersatzleistungen auch Entschädigungsansprüche.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. März 2022, 08:54)


8

Dienstag, 29. März 2022, 10:48

Unter rechtlichen Aspekten wie gewohnt von Dodo alles richtig angeführt. Meine Befürchtung geht in diesem Fall aber in Richtung 'Eigentor' für den Kunden, wenn er z.B. vertragsgemäß auf dem bisher vorhandene Flugzeitfenster besteht und der Reiseveranstalter daraufhin ggf. neue Umsteigeflüge einbucht.

Wird der Flug bei Emirates vorgezogen, kann er immer noch reagieren und versuchen, die Übernahme der Kosten für die Zusatznacht durchzusetzen. Durch die vorsorglich vorgenommene kostenfrei stornierbare Hotelbuchung ist er vom zeitlichen Ablauf her ja schon gut positioniert.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

9

Dienstag, 29. März 2022, 11:38

Das absolut Cuate und ist wesentlich einfacher.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

10

Dienstag, 29. März 2022, 13:58

vielen Dank für die hilfreichen Infos. Nun habe ich Sonnenklar.TV / BigXtra geschrieben und darauf hingewiesen das der ursprüngliche Flug vorverlegt wurde. Da die Schlusszahlung am 03.04.22 fällig wird und ich vor Zahlung die Flugzeiten möchte und ich um zeitnahe Bearbeitung bitte. habe auch darauf hingewiesen das der Hotel Check in am 04.05.22 erst um 14 Uhr erfolgt und dadurch eine weitere Übernachtung nötig ist. Nun warten wir mal ab, was diesem RV nun einfällt. Ich werde es hier mitteilen. Vielen Dank für die ganzen Infos, was mir das Schreiben erleichtert hat

11

Sonntag, 24. April 2022, 10:31

Guten Tag, hier kommt nun das Update ==> also es wurde keine weitere Nacht vom RV dazu gebucht, sondern die Reise um einen Tag eingekürzt, Schwamm drüber, ich habe es akzeptiert um endlich diese Angelegenheit zu Beenden.

Hinweis: Fortsetzung hier

Pauschalreise-Unterlagen widersprüchlich / unvollständig / missverständlich

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (24. April 2022, 12:19)