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Dienstag, 21. Dezember 2021, 17:25

EuGH zu Fluggastrechten: Entschädigung auch bei vorverlegtem Flug

"Reisenden steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Vorverlegung komme einer Annullierung gleich.
Damit haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlung. Eine derartige Vorverlegung eines Fluges sei erheblich, denn sie könne bei Fluggästen zu schwerwiegenden Unannehmlicheiten führen, argumentierte der Europäische Gerichtshof.
"

Az: C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20

Quelle
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

2

Freitag, 24. Dezember 2021, 14:52

Der EuGH nahm zu insgesamt 7 Punkten Stellung und urteilte durch die Bank verbraucherfreundlich. So ging es auch um die Flugzeiten-Angaben von Reiseveranstaltern und um die Verbindlichkeit gegenüber Pauschalreisenden.

Hier im Detail die Urteile zu den einzelnen Verfahren:

https://curia.europa.eu/juris/document/d…t=1&cid=1294665
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Samstag, 25. Dezember 2021, 11:27

Da hat "unser" Reiserechtexperte" lange dran gearbeitet!

Jetzt muss nur noch das LG Düsseldorf ran.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (25. Dezember 2021, 11:31)