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Donnerstag, 7. Oktober 2021, 10:54

EuGH: Entschädigung der Fluggesellschaft auch bei Solidaritäts-Streik

Der Europäische Gerichtshof hat unter dem Aktenzeichen C-613/20 vom 06.10.2021 geurteilt, daß ein Streik bei einer Fluggesellschaft kein außergewöhnlicher Umstand unter diesen Bedingungen ist. Die Fluggesellschaft war Eurowings.

https://curia.europa.eu/juris/document/d…t=1&cid=6353296
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Donnerstag, 7. Oktober 2021, 13:07

Das war nach der TUIFly Entscheidung des EuGH nicht mehr anders zu erwarten. Fragt man sich nur noch, wann der EuGH sich an den "Streik der Fluglotsen" als nicht a.U. herantraut :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...