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Für seine Mitreisenden kann man nichts - für Arroganz kriegt man nichts. Das musste ein Tunesienurlauber 1995 feststellen. Der Familienvater kam zu einem Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Haus, in dem zu seinem Entsetzen "Gäste mit einfach strukturiertem Niveau" aus dem benachbarten überbuchten Drei-Sterne-Haus untergebracht wurden. Diese seien zum Abendessen in Badekleidung erschienen, strömten Körpergeruch aus und hätten gerülpst. Daher forderte der Gast eine Preisminderung von 35 Prozent. Das Gericht folgte der Argumentation nicht und wertete die beschriebenen Phänomene nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Urlaubsfreuden.
(Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 9 C 2334/94)
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