Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Sina

Master Amigo

  • »Sina« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

1

Donnerstag, 11. Dezember 2008, 20:19

Kein Schadensersatz wg. unangenehm riechenden und schlecht gekleideten Miturlaubern

Mein Lieblingsthema:

Für seine Mitreisenden kann man nichts - für Arroganz kriegt man nichts. Das musste ein Tunesienurlauber 1995 feststellen. Der Familienvater kam zu einem Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Haus, in dem zu seinem Entsetzen "Gäste mit einfach strukturiertem Niveau" aus dem benachbarten überbuchten Drei-Sterne-Haus untergebracht wurden. Diese seien zum Abendessen in Badekleidung erschienen, strömten Körpergeruch aus und hätten gerülpst. Daher forderte der Gast eine Preisminderung von 35 Prozent. Das Gericht folgte der Argumentation nicht und wertete die beschriebenen Phänomene nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Urlaubsfreuden.

(Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 9 C 2334/94)

Quelle
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)