Ein Reiseveranstalter, der in seinen Unterlagen nur darauf hinweist, daß sich das Hotel in einer Entfernung vom Hotel zum Flughafen von 9 km befindet und der Transfer 30 Minuten beansprucht, aber nicht konkret auf Fluglärm hinweist, muß für diesen Reisemangel eine Entschädigung zahlen.
In dem verhandelten Fall auf der Insel Kos fanden sich in dem Reisekatalog zusätzlich die Angaben
„Lage: Durch Straße vom Strand getrennt, ruhig“
sowie, dass man in dem Hotel einen erholsamen Urlaub verbringen könne.
https://openjur.de/u/2302644.html