Mit dem Sandfloh muss der Karibik-Tourist leben, nicht aber mit schmutzigem Meerwasser. Ein Sandfloh ist nach einem Urteil des Kölner Amtsgerichts kein Grund für eine Preisminderung für eine Pauschalreise. Auch wenn die Urlauber nachweisen können, dass sie am Strand der Dominikanischen Republik unter einer Vielzahl von Bissen von Sandflöhen gelitten haben, handele es sich beim Auftreten von Sandflöhen und Sandwespen um "nicht zu verhindernde Naturerscheinungen an einem öffentlichen Strand". Glück für die Kläger: Dieselbe Richterin gab dem klagenden Ehepaar allerdings in einem anderen Punkt Recht. Die Touristen hatten sich über das "bräunlich-schwarze" Meerwasser vor ihrer Hotelanlage geärgert. Zwar könne ein Reiseveranstalter die Qualität des Wassers nicht beeinflussen. Da der Veranstalter jedoch im Reisekatalog Strandfotos mit klarem blauen Meerwasser abgebildet habe, sei das bräunlich-trübe Wasser ein Reisemangel - zumal diese Wasserqualität nicht nur vorübergehend so schlecht gewesen sei, sagte die Richterin. Wegen des verschmutzten Meerwassers und weiterer anerkannter Mängel steht dem Ehepaar eine Rückzahlung von 521,38 Euro zu. Bezahlt hatten die Reisenden zunächst 2462 Euro.
(Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 134 C 419/07)
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