Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Einstweilige Verfügung gegen Aufschläge der Lufthansa & Air France darf nicht mehr an Vermittler verweisen
Landgericht Köln untersagt Lufthansa Aufschläge für Alternativflüge
Air France verweist für Erstattung nicht mehr an Online-Reisevermittler
Die Lufthansa bietet Ersatz für annullierte Flüge nur gegen Aufpreis an. Air France sieht sich selbst nicht als Ansprechpartner für Erstattungsansprüche, sondern den Online-Reisevermittler.
Hotlines anderer Fluggesellschaften scheinen weiter im Lockdown und für Fragen überhaupt nicht erreichbar zu sein. Angesichts der Flut an Verbraucherbeschwerden hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt Lufthansa und Air France wegen Verstößen gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung erfolgreich abgemahnt und unter anderem eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Ganzer Text hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pres…Atx_oF3HKHQgDiY
Freedom's just another word for nothing left to lose...