Der Türkei-Urlaub war in Ordnung, der Rückflug nicht: Das in Antalya gestartete Flugzeug musste in Istanbul notlanden, die Reisenden befanden sich in Todesangst. Fast keiner der Passagiere traute sich, wieder in das Flugzeug zu steigen, die Erholung war futsch. Einer der Urlauber wollte deshalb vom Veranstalter den kompletten Preis von 1100 Euro seines Türkei-Aufenthalts zurück - und erhielt zunächst einen herben Dämpfer: Das Landgericht Duisburg entschied, dass der vom Veranstalter ausgestellte Gutschein von 280 Euro genug sei. Doch der Geschädigte ging zum Bundesgerichtshof, der hob das Urteil auf mit folgender Begründung: "Bei besonderer Schwere kann ein Ereignis, das zu einem Mangel führt, allerdings eine Preisminderung rechtfertigen, die weitaus höher sein kann". Jetzt muss in Duisburg neu entschieden werden.
(Aktenzeichen: X ZR 93/07)
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