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Sina

Master Amigo

  • »Sina« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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1

Donnerstag, 11. Dezember 2008, 20:14

Mögliche Schadensersatzansprüche bei Notlandung

Der Türkei-Urlaub war in Ordnung, der Rückflug nicht: Das in Antalya gestartete Flugzeug musste in Istanbul notlanden, die Reisenden befanden sich in Todesangst. Fast keiner der Passagiere traute sich, wieder in das Flugzeug zu steigen, die Erholung war futsch. Einer der Urlauber wollte deshalb vom Veranstalter den kompletten Preis von 1100 Euro seines Türkei-Aufenthalts zurück - und erhielt zunächst einen herben Dämpfer: Das Landgericht Duisburg entschied, dass der vom Veranstalter ausgestellte Gutschein von 280 Euro genug sei. Doch der Geschädigte ging zum Bundesgerichtshof, der hob das Urteil auf mit folgender Begründung: "Bei besonderer Schwere kann ein Ereignis, das zu einem Mangel führt, allerdings eine Preisminderung rechtfertigen, die weitaus höher sein kann". Jetzt muss in Duisburg neu entschieden werden.

(Aktenzeichen: X ZR 93/07)

Quelle
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

2

Freitag, 6. März 2015, 00:17

Dieser Vorfall hier

Eine Air Berlin-Maschine musste auf Phuket in Thailand notlanden. Angeblich hatte ein Triebwerk Feuer gefangen.

Der Airbus A330-200 sei um 20.25 Uhr Ortszeit mit 249 Passagieren in Richtung Abu Dhabi gestartet. Nach 30 Minuten Flugzeit wurde der Brand entdeckt, die Maschine kehrte sofort um, die Piloten leiteten eine Notlandung ein
Flügel in Flammen

Bei der Landung habe ein Flügel der Maschine in Flammen gestanden, berichtet die Zeitung "Phuket News". Air Berlin bestätigte , dass es "auf dem Flug AB7425 von Phuket nach Abu Dhabi zu einem Zwischenfall gekommen" sei,

Die Passagiere, unter denen sich auch viele Deutsche befinden sollen, seien unverletzt, teilte Air Berlin mit. Sie werden von Notärzten und Einsatzkräften der Feuerwehr betreut.


hatte eine ähnliche gerichtliche Fortsetzung. Auch hier erkannte das Gericht die Minderung an und gab auch an, warum die Erstattung nicht auf die bereits geleistete Ausgleichszahlung wegen Verspätung angerechnet werden darf:

http://www.lvz-online.de/lvzreise/reisen…t-b-542399.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

3

Freitag, 6. März 2015, 01:23

Ich beziehe mich mal auf die Überschrift! WARUM muss/ müssen / SOLLEN? Menschen aus jeder misslichen Lebenssituation Vorteile ziehen? :skandal:

Thorben-Hendrik

unregistriert

4

Freitag, 6. März 2015, 12:17

Ich beziehe mich mal auf die Überschrift! WARUM muss/ müssen / SOLLEN? Menschen aus jeder misslichen Lebenssituation Vorteile ziehen?

Weil Unternehmen dies auch tun? :denk:

5

Freitag, 6. März 2015, 12:21

Das man aus einem Trauma ein Vorteil ziehen könnte, ist mir nicht bewusst, aber man kann
dieses BGH Urteil des X. Zivilsenats vom 15.7.2008 - X ZR 93/07 schon dort nachlesen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...