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1

Mittwoch, 7. August 2019, 19:05

Keine Überkompensation

Der BGH hat in 2 Fällen einigermaßen breitenwirksame Entscheidungen getroffen:

Abweichend zu einigen bisher ergangenen Urteilen besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche materielle Entschädigung von einem Flugausfall / einer erheblichen Verspätung betroffenen Fluggästen, wenn die pauschale Ausgleichszahlung gem. VO(EG)261/04 die Auslagen übersteigt.

So sind ggf. Hotel- und Transferkosten mit der Kompensation in Höhe der Verordnung zu verrechnen und nicht als rein immaterielle Entschädigung zu betrachten.

(Az: X ZR 128/18; X ZR 165/18 Tenor)
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

2

Mittwoch, 7. August 2019, 23:31

Beide Urteile wurden im Rahmen von gebuchten Pauschalreisen gefällt.

Für individuell gebuchte Flüge sieht anwalt.de die Situation trotz BGH differenziert:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/trotz-…nen_157558.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Donnerstag, 8. August 2019, 07:04

Die Pauschale bedeutet ja keine Schadensbegrenzung für den LFF.

Fügt jemand einem anderen einen Schaden zu, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die ureigene Intention der Pauschalen kommt hier nun deutlicher heraus, denn um bei Kleinforderungen das oft mühsame Vorlegen, Begründen und Prüfen von Belegen zu ersetzen, gibt es stattdessen die pauschale Entschädigung.

In beiden verhandelten Fällen lag die Schadenhöhe jeweils unterhalb der pauschalen Entschädigung, womit diese ausreichte, um den jeweils entstandenen Schaden vollständig zu decken.

Der 'Denkfehler' der Kläger war, dass man die pauschale Entschädigung nicht als solche, sondern quasi als eine Art 'Schmerzensgeld' verstand, welches zusätzlich zu den nachgewiesenen Kosten zu zahlen wäre. Dabei ist der Begriff einer pauschalen Entschädigung m. E. selbsterklärend.

Die Pauschalreiserichtlinie ist da schon recht deutlich, siehe § 651p Absatz 3 BGB.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Donnerstag, 8. August 2019, 19:33

Ich würde sagen der verlinkte Text ist ausgesprochen präzise im Hinblick auf die Sachverhalte, natürlich muss anwalt.de ein bisschen fernere Dienstleistungen anpreisen ...

Der Irrtum der Kläger ist bekanntlich ein sehr weit verbreiteter, insofern dürften die Entscheidungen sich sicher auf die Erwartungen auswirken.

Ferner gibt es eine Vorgeschichte zu der mangelnden Klarheit bei der Anrechnung:
Beispielsweise verneinten Gerichte eine Anrechnung bei der nachträglichen Erstattung belegter Auslagen durch Reiseveranstalter, bejahten sie aber, wenn zusätzlich zur Erstattung noch eine pauschale Kompensation vom Luftverkehrsunternehmen verlangt wurde.

Klick
Unberührt von den Entscheidungen bleiben die Pflichten zu Versorgungs- & Ersatzleistungen der LVU oder Veranstalter.
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5

Freitag, 9. August 2019, 02:26

Ich finde das so richtig. Warum soll jemand aus einem Nachteil einen Vorteil ziehen! Kompensation daher ok- nicht wie im Champagnerurteil

6

Freitag, 9. August 2019, 08:33

Ferner gibt es eine Vorgeschichte zu der mangelnden Klarheit bei der Anrechnung:
Beispielsweise verneinten Gerichte eine Anrechnung bei der nachträglichen Erstattung belegter Auslagen durch Reiseveranstalter, bejahten sie aber, wenn zusätzlich zur Erstattung noch eine pauschale Kompensation vom Luftverkehrsunternehmen verlangt wurde.


Weil es damals mit 2 völlig verschiedene Rechtsgüter begründet wurde und die richtige Reihenfolge eingehalten wurde. Die Reisepreisminderung berührt das Äquivalenzinteresse, die Ausgleichszahlung berührt das Integritätsinteresse.

Wurde
hier schon diskutiert
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7

Samstag, 10. August 2019, 10:13

Außerdem sollten keine Pressetexte als Grundlage dienen und dementsprechend als Vorlage für etwaige Foren hinhalten. Da nur Journalisten schreiben.
Wenn das Urteil in Gänze abrufbar ist, poste ich es.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (10. August 2019, 10:21)


8

Montag, 12. August 2019, 21:56

Naja, ich habe jedenfalls nichts verlinkt was "nur von Journalisten" geschrieben wurde ... und falls das Thema je einen halben Amigo interessiert haben sollte dürfte das inzwischen obsolete sein - Glückwunsch!
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9

Samstag, 17. August 2019, 17:22

nichts verlinkt was "nur von Journalisten" geschrieben wurde


Die LTO lebt von Journalisten, ich bitte Dich! :kuller:

Sorry für das Off.
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