Das Amtsgericht Frankfurt hat ein Urteil zum Thema Reiserücktrittskosten-Versicherung gefällt. Demnach sind bestimmte Klauseln, mit denen der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen ausgeschlossen wird, intransparent und damit unwirksam. Der Kläger hatte seine Reise nach Capri wegen eines akuten Hexenschusses stornieren müssen und den Ersatz der Stornokosten von der Versicherung verlangt. Diese lehnte ab und berief sich auf die Klausel, wonach Leistungen aufgrund eines vorher bekannten "medizinischen Zustands" ausgeschlossen seien. Der Kläger habe bereits vor der Buchung an einer chronischen Erkrankung der Wirbelsäule gelitten. Die Richter haben die Klausel für unwirksam erklärt. Der Begriff "medizinischer Zustand" sei unklar und mache nicht deutlich, wie weit der Versicherungsschutz reiche.
Hier das
Urteil