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Freitag, 15. Februar 2019, 11:16

Reiserücktritt bei akuter Durchfallerkrankung

Auch ohne konkrete ärztliche Diagnose ist der Versicherer im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung entschädigungspflichtig. da bei einem überfallartig entstehenden Bedürfnis die jederzeit mögliche Inanspruchnahme einer Toilette gewährleistet sein muß. Das sei insbesondere auf einem längeren Flug regelmäßig nicht der Fall, weshalb der Reiseantritt insgesamt unzumutbar und der Versicherer leistungspflichtig sei.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.12.2018 - 8 U 165/18

Quelle und Details:

https://www.rechtsindex.de/reiserecht/63…werem-durchfall
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Sina

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2

Freitag, 15. Februar 2019, 15:14

Halte ich grundsätzlich für richtig. Schließlich geht von einem akut unter Durchfall leidenden Menschen auch eine Ansteckungsgefahr für seine Mitreisenden aus, welche z. B. auch die Flugzeugtoilette oder andere öffentliche Toiletten nutzen, vom gleichen Buffet essen, etc.. Dass in diesem Fall keine konkrete ärztliche Diagnose vorgelegt werden musste, scheint mir eher eine Einzelfallentscheidung zu sein. Normalerweise geht ohne ärztliches Attest so gut wie nichts bei den Versicherungen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Samstag, 16. Februar 2019, 04:58

Normalerweise geht ohne ärztliches Attest so gut wie nichts bei den Versicherungen.


Ohne Attest würde es hier ebenso nicht gegangen sein, nur war es der Versicherung nicht konkret genug.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Samstag, 16. Februar 2019, 06:14

Ich fand die Überschrift gut: Trotz Erkrankung wollte der Versicherer nichts flüssigmachen. Vor dem OLG Celle fiel er damit durch. :D
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