Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Bei welchen Flügen besteht das Recht auf Entschädigung?
Kann man sich zusätzlich den Flugpreis erstatten lassen oder ist dieser in der Entschädigung verrechnet? (nur nochmal um sicher zu gehen).
Ich denke nicht, jedenfalls die in Madeira. Allerdings am 16. vom Flughafen zum Hotel und am 17. wieder zum Flughafen kann man sich auch ein Taxi nehmen und muss sich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln rumärgern. Die Übernachtung ist auch erstattungspflichtig. Im Normalfall organisiert das aber die Airline (dazu finde ich im Text auch keine Frage)Dürfen Taxifahrten (Nachts in Madeira fuhren leider keine Busse mehr) mit in die Entschädigung aufgenommen werden?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (26. Dezember 2018, 21:51)
Auch ein Telefonat mit dem Service von LH hat noch keine klare Definition der Verantwortlichkeit erbracht.Zitat
Die Entschädigung von Flug 1 sowie Flug 2 muss gegeben sein. LH hat hier vom Flughafenbetreiber, bei dem der Initialfehler liegt, zu erwarten, dass die Bahn und generell die Flughafenanlage in einem solchen Zustand sind, dass Lufthansa diesen nutzen kann.
Dafür zahlt Lufthansa auch entsprechend an den Flughafen. Die Forderungen werden vermutlich von LH an den Stuttgarter Flughafen weitergeleitet.
Bei Flug 1 und 2 gab es eine Annullierung und ein Verpassen aufgrund dessen. Es wurde nicht die "gekaufte Leistung" erbracht, uns nach Madeira zu fliegen. Lediglich der Bustransfer nach München, der jedoch keine Alternative zum Flug darstellen kann.
Nun hat LH die Weiterverbringung an TAP übergeben. So zumindest die Vermutung.
Es ist zwar ein LH Buchungscode aber durch TAP ausgeführt. Sofern der Flug jedoch in Form eines WET-Leas erfolgt wäre, ist LH noch immer in der Verantwortung. Dies ist aber schwer herauszubekommen.
Aber theoretisch wäre auch der zweite Flug erstattungspflichtig.
wir hatten kein Hotel, wir mussten am Flughafen warten bis nachts der Flug weiter nach Madeira ging. Ungefähr 26 Stunden lang waren wir unterwegs und wach...und später sehr müde.Zitat
Ich denke nicht, jedenfalls die in Madeira. Allerdings am 16. vom Flughafen zum Hotel und am 17. wieder zum Flughafen kann man sich auch ein Taxi nehmen und muss sich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln rumärgern. Die Übernachtung ist auch erstattungspflichtig. Im Normalfall organisiert das aber die Airline (dazu finde ich im Text auch keine Frage)
Zitat
Wurde die Reise vor dem 1.7.2018 gebucht, oder danach?
Zitat
Sind die vorvertraglichen Informationspflichten rechtlich sicher mit einbezogen worden, falls nach dem 1.7. gebucht?
Zitat
Wichtig ist, ob LH sich wirklich mit den von Dir vermutenden? Gründen (auf einzelnen Strecken) exkulpieren könnte, dazu muss sie sich schriftlich ausführlich äußern.
Das ist gut zu wissen, hoffe dennoch, dass es nicht soweit kommt, dass ein Anwalt einzuschalten ist. Auch zum Thema vorgerichtliche Anwaltskosten bin ich erleichtert, dass diese Summe nicht auf uns zukommen würde.Zitat
Damit kannst Du zu einem dem Reise- oder Fluggastrecht spezialisierten Rechtsanwalt und hast keine vorgerichtlichen Anwaltskosten, da diese von der LH ünernommen
werden müssen.
Den Gedanken hatte ich ebenfalls. Die Witterung war aber wirklich nicht schlimm. Da gab es schon ganz andere Wetterlagen. Dieses Mal hat man nur viel zu spät angefangen zu räumen. Dadurch standen sehr viele Flieger am Boden und wurden nicht enteist. Die Warteschlange hierfür wuchs dennoch an. Das LH sich entschied den Flug zu annullieren beschrieb der Pilot damit, dass die Airline keinen Sinn mehr darin sehe, die Fluggäste weiter im Flieger warten zu lassen ohne zu wissen, was denn nun passiert. Zudem war zum Zeitpunkt der Annullierungsankündigung schon ein Bus nach München bestellt.Zitat
Allerdings sehe ich die nicht geräumte Schneedecke und den Flugausfall in Stuttgart schon als Punkt an, den die Airline für sich zu entscheiden versuchen wird und vermutlich aufgrund Wetterverhältnissen ablehnen könnte. Egal, wer die Verantwortung letztlich trägt, bleibt die Frage, wie eine neutrale Instanz das beurteilt und ob man sich dagegen durchsetzen kann.
Sobald ich was Neues weiß schreib ich es hier!Zitat
"Dann halte uns mal auf dem Laufenden."
Die Frage hört sich an, als sei sie wichtig, dennoch verstehe ich sie leider nicht. In Bezug auf Pauschalreisen oder generell bei Flugbuchungen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (31. Dezember 2018, 11:04)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (31. Dezember 2018, 15:57)