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Mittwoch, 12. Dezember 2018, 20:30

Ticket nicht restlos abgeflogen - Lufthansa scheitert mit Nachforderung

Ein Urteil der 1. Instanz, Berufung noch möglich:

https://www.franz.de/kanzlei/news/sanfte…m_campaign=agml
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Hasenbär

Master Amigo

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2

Mittwoch, 12. Dezember 2018, 23:25

Auszug aus dem Bericht:
'Das Gericht geht davon aus, dass die Regelung in den Beförderungsbedingungen der Lufthansa, die Grundlage für eine Nachberechnung sein sollte, zumindest gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt. Danach liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden mit der Folge der Unwirksamkeit der Regelung dann vor, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Grund hierfür ist nach Ansicht des Gerichts der Umstand, dass der Kunde nicht herausfinden kann, welcher Flugpreis zum Buchungszeitpunkt für die geänderte Verbindung gegolten hätte. Auch sehen die AGB keine Deckelung der Nachzahlung vor. '


Wieder einmal ein Urteil, dass dem "Problem" nicht entgegenwirkt und genau genommen falsch ist.
1. Selbstverständlich ist die Bestimmung klar und verständlich. Fliege die gebuchte Strecke ab oder du bezahlst, was eine Buchung der tatsächlich abgeflogenen Strecke zum Zeitpunkt der Buchung gekostet hätte.
2. Selbstverständlich hätte der Fluggast zum Zeitpunkt der Buchung auch einen Preis für Frankfurt - Oslo - Nordamerika - Oslo (mit Stopover über x Tage) - Berlin heraufinden können. Hat er wahrscheinlich auch, nur lag der unangemessen über dem, was er jetzt bezahlt hat.

Dem grundsätzlichen Problem, dass solche Preisunterschiede wegen marktwirtschaftliche Willkür (oder Wucherei) eigentlich verboten gehören, hat man sich mal wieder nicht gestellt.
Nimm dir Zeit ... und gib ihr einen Sinn!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (12. Dezember 2018, 23:26)


3

Dienstag, 9. April 2019, 20:14

Bei Lufthansa laufen weitere Verfahren gegen Fluggäste, die ihren Flug nicht in der vorgesehenen Flug-Reihenfolge durchgeführt haben. Ergebnis noch offen.

Da kommt aus dem benachbarten Österreich ein interessantes Urteil gegen die LH-Tochter Brussels Airline.
Dieser wurden etliche Klauseln untersagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hier die Details:

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten…nzulaessig.html
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4

Donnerstag, 3. Oktober 2019, 13:53

Gestern knickte Lufthansa vor dem Landgericht Berlin überraschend ein und zog die Berufung zurück.

Dr. Matthias Böse, Rechtsanwalt des verklagten Passagiers: „Lufthansa hat eingesehen, dass die verwendete Fassung ihrer Beförderungsbedingungen mit deutschem Recht nicht vereinbar ist. Durch die Rücknahme der Berufung besteht für Passagiere jetzt Rechtssicherheit, ohne dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden muss.“

Ob LH nun wirklich nun die Beförderungsbedingungen modifiziert, oder ob nun eher im B2B-Verhältnis die Reisebüros angegangen werde bleibt abzuwarten.

Schade eigentlich, dass das nicht einmal von ganz oben geklärt wird und die Airlines vorher immer einknicken.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Donnerstag, 3. Oktober 2019, 15:30

Vielleicht hat man bei einem ähnlichen Sachverhalt in heimischeren Gefilden wie Köln oder Frankfurt
eher die Chance, irgendwann zu gewinnen. Dann wird man es nutzen.
Bis dahin gibt es "nur" ein Amtsgerichts-Urteil der 1. Instanz.
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