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1

Dienstag, 9. Oktober 2018, 20:58

Umbuchung Flug auf den jeweiligen Vortag

Hallo,

Kurze Frage:
Wisst Ihr aus dem Stehgreif, ob eine Umbuchung seitens der Fluggesellschaft auf den jeweils vorherigen Tag (!) eine Stornierung rechtfertigt? Hab gerade die beiden Umbuchungen per Mail bekommen, betrifft also Hin- und Rückflug. :cursing:

Werde morgen mal die Condor anrufen.

2

Dienstag, 9. Oktober 2018, 22:47

Pauschalreise oder Nur-Flug-Buchung?
Flug / Flüge innerhalb der nächsten 14 Tage?

Grundsätzlich sollte eine Verlegung auf einen anderen Flugtag alle Optionen öffnen, inklusive kostenfreiem Rücktritt.
Schließlich hat man von A nach B zu bestimmtem Termin gebucht. (Werkvertrag)

Insofern ist es schon richtig, mal der Airline auf den Zahn zu fühlen,
wenn sie nicht schon von sich aus entsprechende Hinweise geben.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Dienstag, 9. Oktober 2018, 22:52

Nur Flug. März 19.
Aber ich hatte auch im Hinterkopf, dass bei einem ganzen Kalendertag alle Optionen offen sind. Trotzdem nervig...

Danke schon mal.

Wolfskin

unregistriert

4

Mittwoch, 10. Oktober 2018, 07:38

Ist zwar nervig und könnte auch Kosten für Änderung anderer Reservierungen verursachen, aber nicht kurzfristig genug um Ansprüche stellen zu können.
Anbei die Rechte tabellarisch aufgeführt ...
https://www.claimflights.at/flugzeitenae…halreise-rechte


Ach ja, die Condor. Auch kein Einzelfall :ironic:

5

Mittwoch, 10. Oktober 2018, 08:31

aber nicht kurzfristig genug um Ansprüche stellen zu können


Das gilt aber lediglich für eventuelle Ausgleichszahlungen. Zusätzlich gibt es die sogenannten Unterstützungsleistungen in der EU-Verordnung 261/2004, wonach die Airline behilflich sein muß, einen Ersatzflug (darunter kann man auch die Umbuchung auf eine andere Airline oder die Übernahme evtl. zusätzlich entstehender Flugkosten verstehen) zum vereinbarten Flugtermin sicherzustellen. Allerdings wird die Unterstützung bei Durchsetzung dieser Rechte von den Fluggasthelfer-Portalen in der Regel nicht angeboten, da zu aufwändig für das Massengeschäft.

Ansprüche aus dem von der Airline einseitig gebrochenen Vertrag gem. BGB wegen Schadensersatz bestehen ggf. auch noch. Die Durchsetzung ist dann tatsächlich nervig und man braucht Zeit und den Willen, das durchzusetzen.

Wenn es also andere Möglichkeiten gibt, wie Ersatzflug zu vergleichbaren Bedingungen an den passenden Flugtagen, ist eine kostenfreie Vertragsaufhebung mit Condor dabei die sinnvollere und meist schnellere Alternative.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Mittwoch, 10. Oktober 2018, 12:43

Knackpunkt ist das Hotel. Wenn wir zum gleichen Preis umbuchen können, machen wir das.
Wir wurden ja schon auf den Condor-Ersatzflug - gleichwertig - umgebucht.

Wenn das Hotel teurer kommt, werden wir komplett stornieren. Kostenfrei - ist auch gemäß Condor kein Problem.
Ich glaub nicht, dass wir den Aufpreis bei Condor geltend machen werden - zu viel Aufwand...

7

Montag, 22. Oktober 2018, 20:05

Flugzeiten und Flughafenverschiebung

Hallo,
wir sind zur Zeit pauschal mit Schauinsland auf Fuerteventura und haben vor ein paar Tagen eine Mitteilung über eine Flugzeitenänderung unseres Rückfluges bekommen.
Eigentlich sollte unser Rückflug am 25. 10. um 21:35 Uhr nach Köln stattfinden. Die neuen Flugzeiten haben sich jetzt zu unseren Ungunsten verändert, Rückflug am 25.10. um 8:35 Uhr nach Düsseldorf. Die Airline bleibt gleich, Smartwings.
Mal abgesehen davon, dass uns der letzte Urlaubstag wegen der frühen Flugzeit verloren geht, landen wir in D'dorf statt Köln. Rail&Fly Tickets lagen den neuen Unterlagen bei, wir haben aber den Fahrdienst unseres Reisebüros für den Hin und Rücktransport beauftragt. Dieser ist von unserem Wohnort zum Flughafen Köln und zurück kostenlos, für den Rücktransport von D'dorf nach Hause kostet er aber 55 Euro.
Das Ärgerliche ist, dass wir bei der Buchung die gleiche Reise hin und zurück via D'dorf wegen schlechterer Flugzeiten (hin mittags, zurück morgens) um ca. 200 Euro günstiger hätten buchen können.
Müssen wir uns diese Umbuchung so gefallen lassen,oder an wen wenden wir uns nach unserem Heimflug?

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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8

Montag, 22. Oktober 2018, 21:05

Die gebuchten Übernachtungen habt Ihr ja, Mehrkosten für Transfer würde ich beim Reiseveranstalter fristgerecht und mit Belegen einreichen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

9

Dienstag, 23. Oktober 2018, 22:19

Hallo Linda 1311,

da die Änderung der Flugzeiten und des Flughafens erst weniger als 14 Tage vor dem Reisetermin vorlag, dürfte einer Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 nichts entgegenstehen. Das wird nach allgemeinem Kenntnisstand so wie eine Annullierung gewertet. Du mußt Dich hierfür an die Fluggesellschaft in Prag, nicht den Reiseveranstalter, wenden und nach dem Flug die Ausgleichszahlung anfordern. Also für die Mittelstrecke € 400 pro Person.
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Jimi Hendrix

Wolfskin

unregistriert

10

Mittwoch, 31. Oktober 2018, 08:48

Bei Pauschalreisen inklusive Flug kann man sich aber auch an den Reiseveranstalter wenden.
Allerdings gibts dann nur Vergütungen laut Frankfurter Tabelle.
Bevor ich mir eine Forderung bei einer Prager Airline antue, übergebe ich es lieber einem Flugrechte-Portal.

11

Mittwoch, 31. Oktober 2018, 09:58

Die Frankfurter Tabelle wird schon ewig nicht mehr angewandt, die Kemptener Tabelle wird als Richtungsweisend benutzt.
Natürlich sollte man erst bei den RVA die Forderungen gelten machen, wobei es erst ab der 5. Std. der Verspätung, 5% je weiterer Stunde der Verspätung/Tagespreis gibt, ergo kann es
prozessökonomisch sinnvoller sein, sofort die Airline in Verzug zu setzen, um dann erst einen Anwalt (falls nötig) einzuschalten.
Portale sind bei obigem Thema komplett obsolet.
Freedom's just another word for nothing left to lose...