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Angekündigter Streik bei Airline doch kein außergewöhnlicher Umstand?
Nach dem EuGH - Urteil gegen TUIfly im April 18 hat ein Luxemburger Gericht jetzt ein weiteres Grundsatzurteil gesprochen, wonach " Lufthansa nach einem Streik die betroffenen Passagiere entschädigen muss. Es würden keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, so der Richter."
http://europakonsument.at/de/streik-urteil-gegen-lufthansa
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Ich bin auch dafür, dass Streik - gerade in Paris und Itlalien - kein außergewöhnlicher Umstamd mehr ist, egal ob Lotsen oder Bodenpersonal.
Damit MUSS man einfach rechnen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Deutschland kann da in letzter Zeit gut mithalten...