Das AG Frankfurt hat entschieden, dass eine Kundin auch dann Geld von einem Reisepreisversicherer bekommen kann, wenn ihre Reise aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters storniert wird und sie den Reisepreis mit einem Gutschein bezahlt hat.
https://www.juris.de/jportal/portal/t/1m…genachricht.jsp