EuGH C-537/17: Anschlußflug außerhalb der EU
Auch eine Nicht-EU-Airline ist zur Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn der im Ausland (außerhalb der EU) startende Anschlußflug verspätet ist und die Flugbuchung über ein gemeinsames Flugticket für beide gebuchte Flüge ausgestellt ist. Im verhandelten Fall hatte Royal Air Maroc den Flug Berlin - Casablanca - Agadir im letzten Flugsegment die Kunden, offenbar wegen Überbuchung, nicht auf dem vorgesehenen Anschlußflug mitgenommen. EuGH C537/17 vom 31.05.18
https://www.zeit.de/news/2018-05/31/rech…80531-99-525429
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (31. Mai 2018, 12:19)