Wer einen billigen Flug bucht, bekommt bei einer Stornierung oft kein Geld zurück. Ob so eine Vertragsklausel rechtmäßig ist, prüfte der Bundesgerichtshof. Die Lufthansa obsiegte mit ihrer Rechtsauffassung.
Kläger sind zwei Passagiere gegen die Lufthansa, die ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flugtermin im Jahr 2015 abgesagt hatten. Von insgesamt 2766,32 erhielten sie nur 267,12 Euro für nicht verbrauchte Steuern und Gebühren zurück. Vor dem Amts- und Landgericht Köln scheiterten sie (Aktenzeichen X ZR 25/17).
Zentraler Punkt des Falls ist die Anwendbarkeit von Paragraf 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag. Dort ist geregelt, dass ein Unternehmen bei einer Vertragskündigung durch den Kunden den gezahlten Preis einbehalten darf. Das Unternehmen muss die Summe aber zumindest teilweise zurückerstatten, wenn es Kosten spart oder die Leistung an einen anderen Kunden verkauft.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…&anz=59&Blank=1
Ich werde mal die genaue Begründung abwarten.
Hier der thread, mit dem Bezug zu § 649 BGB
Der Bundesgerichtshof gelangt unzutreffend zu dem Zwischenergebnis, dass auch ohne die Klausel der Fluggast keine besonders hohen Ansprüche hat, denn die Einsparungen, die durch die Kündigung des Beförderungsvertrages erzielt werden, seien gering...