easyjet - Erstattung Steuern und Gebühren bei Flugstorno
Was eigentlich allgemein so gehandhabt wird, hatte easyjet bisher in deren AGB ausgeschlossen: Die Erstattung von Steuern und Gebühren, die Fluggäste zur Weiterleitung an die entsprechenden Stellen wie Flughafen und Behörden im Voraus zahlten. Bei nicht durchgeführtem Flug sind diese dem Fluggast zu erstatten. Das sah auch das Landgericht Frankfurt so und droht easyjet bei Wiederholung eine Strafe von 250.000 € wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden an.
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/pr…teilung/?id=321
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (4. Januar 2018, 19:12)