Reisegepäck 1 Tag verspätet - Luxus-Ersatzbeschaffung
Das Amtsgericht Frankfurt hatte darüber zu befinden, ob einem Fluggast durch eine 1-tägige Verspätung des Reisegepäcks Ersatzbeschaffungen auf Malta in Höhe von 1286 € zu erstatten seien. Die Airline hatte 300 € gezahlt.
Mit Urteil unter Az. 30 C 570/17 wurde die von der Airline erstattete Pauschale als ausreichend eingestuft.
Persönliche Umstände des Reisenden wie ein Geschäftstermin, bei dem er ausschließlich luxuriöse Garderobe trage oder eine Allergie gegen Hotel Kosmetika mußten demnach unberücksichtigt bleiben.
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Jimi Hendrix