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Dienstag, 10. Oktober 2017, 21:42

BGH Az. X ZR 73/16: Verspätung auf Ersatzflug. Ursprüngliche Airline haftet

"Flugpassagiere haben auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie für einen annullierten Flug zwar Ersatz bekommen haben, dieser aber erheblich verspätet ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Letztlich habe der Fluggast auch dann sein Ziel nicht pünktlich erreicht, hieß es zur Begründung."

Quelle + Bericht: spiegel.de

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-…-a-1172237.html
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