Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Mittwoch, 20. September 2017, 22:07

Flugumbuchung Pauschalreise

Guten Abend ins Forum,

ich habe ein ganz spezielle Frage, die Ihr mir evtl. beantworten könnt. Wir haben bei einem renommierten VA eine Pauschalreise in die Karibik gebucht, mit AirBerlin-Flügen in der Business Class. Es sollten Direktflüge sein. Natürlich wurde der Flug jetzt umgebucht, allerdings mit zwei Umstiegen und nur drei der (nun sechs) Legs finden in der BC statt. Der Abflughafen wurde auch geändert, aber das ist nebensächlich, da wir eh eine Vorübernachtung geplant hatten. Ankunft am Zielort ist erst sieben Stunden später. Wir hatten uns auf eine komfortable Anreise gefreut, für die wir auch einen erheblichen Aufpreis gezahlt haben. Die Änderung habe ich gesehen, als ich in die VA-App geschaut habe, eine Nachricht gab es nicht. Meine Ansprechpartnerin im RB hat Kontakt zum VA aufgenommen, der angeblich keine Alternativen hat, nur gegen Aufpreis von 500 bis 1.800 pro Person. Es gibt genügend verfügbare Flüge, auch in der BC. Der VA hatte uns ursprünglich Zeit gegeben, bis heute Abend kostenlos zu stornieren (nachdem ich mittags von der Umbuchung erfahren hatte). Nunmehr dürfen wir uns bis Freitag entscheiden, ob wir die Reise so antreten wollen.
Wie kommt der VA dazu, einen Mehrpreis von uns zu fordern, er muss doch den Vertrag erfüllen? Und das tut er m.E. nicht, weil ein andere Leistung gebucht war. Oder wie sehr Ihr das?

Vielen Dank und liebe Grüße

S.

2

Mittwoch, 20. September 2017, 22:22

Hallo SVG73

und willkommen bei den Travelamigos. Zu Deinen Fragen:

Die Nonstopflüge mit airberlin sind ja nun jetzt leider Geschichte. Und so wie ihr sind viele davon betroffen. Man kann davon ausgehen, daß die Reiseveranstalter die Flüge bei airberlin zu sehr attraktiven Konditionen eingekauft haben und nun versuchen, im Rahmen ihrer Buchungsmöglichkeiten mit dem Preis zurechtzukommen. Prinzipiell hat man ein Alternativangebot unterbreitet und damit seine Verpflichtungen im Allgemeinen erfüllt.

Es wundert mich jetzt nicht, daß es nicht den bis dahin bekannten Bedingungen entspricht. Offenbar ist die Hotelunterbringung oder der Aufenthalt nicht betroffen. Und so hast Du, wie ja bereits geschrieben, jetzt die Möglichkeit, ein Veto einzulegen und den Vertrag für euch kostenfrei zu stornieren und Gelder zurückzuerhalten. Was im Allgemeinen auch eine gewisse Zeitspanne in Anspruch nehmt. Soweit ihr ein attraktives anderes Angebot findet, müsst ihr das ggf. vorübergehend vorfinanzieren.

Grundsätzlich kann man weiter verhandeln - oder das von Euch beauftragte Reisebüro. Aber es macht meist Sinn, eine Alternative an den Reiseveranstalter zur Prüfung aufzugeben. Aber wie bereits geschrieben, denke ich, das ist ein Preisproblem für den Veranstalter. Ihr müßt jetzt überlegen, ob die Unannehmlichkeiten angesichts der speziellen Situation bei airberlin noch vertretbar sind, der Urlaub unaufschiebbar ist oder es andere Lösungsmöglichkeiten gibt.

PS: Welchen Monat beginnt der Urlaub? Eurowings und Condor bieten ab November 2017 auch ab Düsseldorf Flüge in die Karibik an.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Donnerstag, 21. September 2017, 00:59

Bei TUI gebucht? Würde von dem Veranstalter de Flüge checken, welcher dieser am selben Tag im Angebot hat.

4

Donnerstag, 21. September 2017, 08:57

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich finde eben nicht, dass ein gleichwertiges Alternativangebot gemacht worden ist, da wir komplett Business Class gebucht haben und der neue Flug mehrere Legs in Economy hat. Das bedeutet kein Priority Check-In, keine Lounge, keine Fast-Lane etc. Evtl Kleinigkeiten, aber wenn wir was anderes gewollt hätten, hätten wir das auch so gebucht.

Ich würde gerne beim Veranstalter nach anderen Flügen schauen, kann aber online keine Business Class Flüge abfragen. Das kann nur das Reisebüro. Und von da kam die Info, dass für wesentlich schlechtere Verbindungen ein Aufpreis von 500-1.800 EUR p.P. gezahlt werden soll. Wäre machbar, aber warum einen Aufpreis zahlen für eine schlechtere Leistung?

5

Donnerstag, 21. September 2017, 09:01

Verständnisfrage:

Beeinhalten die Alternativflüge Business auf der Atlantikquerung und nur die Anschlußflüge sind Economy oder auch die eigentliche Langstrecke?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Donnerstag, 21. September 2017, 09:14

Über den Atlantik BC, ein Leg von Cun nach JFK (immerhin fast 3:50 Flugzeit) auch in Y. Ich hätte das einfach so niemals gebucht, wir wollte eine entspannte Anreise. Es gab Alternativen, als wir gebucht haben, die jetzt natürlich weg sind. Condor ist ausgebucht, EW hat keine BC und fliegt auch erst im November, wir Ende Oktober.

Vielen Dank, dass Du Dir die Zeit nimmst....

7

Donnerstag, 21. September 2017, 09:18

Und @Chrissi, vielen Dank für den Tipp, der VA hat etliche Flüge im Angebot, von vielen Flughäfen, auch mit nur einem Stopp.

8

Donnerstag, 21. September 2017, 09:30

Ich würde den Veranstalter eine Frist von drei Tagen setzen zur Klärung, dass die Reiseleistungen wie vertraglich vereinbart erbracht werden. Danach kann über Rücktritt vom Vertrag oder eventuell Ersatzvornahme OHNE Zusatzkosten, denn diese liegen in der Sphäre des VA, verhandelt werden.
Der angebotene Umsteigeflug hat keinesfalls mit dem ursprünglichen Vertrag zutun.

Wann ist der Flug?

Ergänzung: Der Reisende kann nach Fristsetzung (§ 651c Abs. 3 BGB) selbst Abhilfe schaffen durch Buchung von Flügen zur vertragsgerechten Zeit. Die Kosten hierfür kann der Reisende vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen (Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 24. Mai 2016 – 554 C 12854/15). Voraussetzung ist auch hier, dass die Abweichung der vertraglich vereinbarten zu den später ersetzten Flugzeiten ein gewisses Gewicht besitzt und das sehe ich hier.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (21. September 2017, 09:36)


9

Donnerstag, 21. September 2017, 09:37

Für eine erste Orientierung kann man beispielsweise bei check24 auch Business-Tarife abfragen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

10

Donnerstag, 21. September 2017, 09:44

bei check24 auch Business-Tarife abfragen


...und dann bei der jeweiligen Airline überprüfen, ob diese auch wirklich existieren.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

11

Donnerstag, 21. September 2017, 11:02

Hej, vielen lieben Dank für Eure Antworten, Ihr seid toll!
Habe dem VA selbst eine Mail geschickt mit der Bitte um Prüfung und welche Abweichungen für uns akzeptabel wären. Allerdings ohne Aufpreis, weil alle Abweichungen nachteilig für uns sind. Ich warte die Antwort jetzt ab und prüfe dann, ob ich den harten Weg mit Fristsetzung und Androhung wähle oder dann einfach storniere und was anderes buche. Möchte da nicht so viel negative Energie reinstecken, ist ja Urlaub ; )

Auf jeden Fall vielen Dank für die hilfreichen Anregungen, es gibt, wie gesagt, etliche Flüge an dem Tag, auch ab dem ursprünglich gebuchten Flughafen mit wenigen Stopps und in BC. Und ein anderer Flughafen und eine Verschiebung um einen Tag wäre auch kein Thema. Aber das hatte ich den RB schon vorher mitgeteilt, als klar war, dass der Flug so nicht stattfinden würde.