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Mittwoch, 13. September 2017, 13:30

Ausgleichsleistungen bei sog. "Wet-Lease-Vereinbarung" BGH Entscheid 12.09.2017 Az: X ZR 102/16 und 106/16

Im Ausgangsfall hatten Reisende von der Fluggesellschaft Air Maroc Ausgleichszahlungen gefordert, weil ihr Flug von Düsseldorf nach Marokko sieben Stunden Verspätung hatte. Air Maroc weigerte sich aber zu zahlen und verwies darauf, im Rahmen einer sogenannten Wet-Lease-Vereinbarung ein Flugzeug der spanischen Swiftair samt Besatzung gemietet zu haben. Swiftair sei deshalb das ausführende Unternehmen gewesen.

Hier der Entscheid

https://www.juris.de/jportal/portal/page…genachricht.jsp



Anm. von Dodo: Das hat nichts mit Codeshare gemein, wie einige Medien es komminizieren, es sei gerade für "Air Berlin Gestrandete" jetzt interessant.
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