Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Montag, 4. Mai 2009, 12:24

Reiseleitung nicht erreichbar

Wenn ein Pauschalreisender einen Reisemangel entdeckt, muss er darauf schon am Urlaubsort hinweisen. Konnte er sich dort nicht beschweren, weil der Reiseleiter nicht zu erreichen war, ist er als Kunde in der Beweispflicht. Wenn er aber glaubwürdig darlegt, dass er wiederholt eine Kontaktaufnahme unternommen hat, kann er Ansprüche an den Veranstalter stellen, auch ohne Bericht der Reiseleitung. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S29/07)

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix