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Reiseleitung nicht erreichbar
Wenn ein Pauschalreisender einen Reisemangel entdeckt, muss er darauf schon am Urlaubsort hinweisen. Konnte er sich dort nicht beschweren, weil der Reiseleiter nicht zu erreichen war, ist er als Kunde in der Beweispflicht. Wenn er aber glaubwürdig darlegt, dass er wiederholt eine Kontaktaufnahme unternommen hat, kann er Ansprüche an den Veranstalter stellen, auch ohne Bericht der Reiseleitung. Das entschied das
Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S29/07)
Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix