Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Hinter dem was Cuate verlinkt hat verbirgt sich noch etwas weiteres Interessantes. Nämlich ein (noch nicht rechtskräftiges Urteil) vom LG Hannover vom 21.01.2014 (18 O 148/13). Demnach ist die Klausel, nach der mit Zustandekommen des Luftbeförderungsvertrag sämtliche Zahlungen sofort fällig werden, unwirksam.
Sorry, eben erst gesehen, dass das ja schon im anderen (richtigen) Thread zu finden ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sternedieb« (9. Februar 2014, 15:20)
Noch etwas zum Thema Anzahlung und dem Urteil.
Eine
.pdf der Justiz Sachsen
651 ist doch nur noch ein Paragraf für hilflose Anwälte...

Tagesaktuelle Urteile sind wie tagesaktuelle Preise! Im nachhinein meist nicht "erhältlich" !
TUI (x- Produkte und weitere) darf (immer noch!) für Pauschalreisen keine 40% Anzahlung verlangen
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (9. Juli 2016, 15:14)
Wieder darf man nicht, hat aber zwischenzeitlich 3 Jahre gewonnen, in denen man es doch in vielen Fällen mit 40 Prozent Anzahlung durchgezogen hat. Prognose meinerseits: Man wird wieder Revision einlegen und weiter auf Zeit spielen - und bis dahin weier 40% Anzahlung bei den Kunden wegen des offenen Verfahrens anfordern. Insofern alles ganz legal.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Insofern alles ganz legal.
...und beim derzeitigen Zinsniveau auch relativ egal.
Selbst bei negativen Zinsen kann man sich als Großkonzern nicht einfach über die vorgegebene Rechtsprechnung hinwegsetzen. Aber aussitzen geht.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Es bleibt nun abzuwarten, ob der Rechtsstreit zum zweiten Mal von TUI zur Revision getrieben wird ...
Freedom's just another word for nothing left to lose...
....ja Cuate, genau Deine Gedanken habe ich ebenso! Gibt es doch seit
dem involvieren der Verbraucherzentralen einige Fallstricke!
Die neuere Rechtsprechung geht vom Grundsatz 20 % aus und lässt es zu, dass für spezielle Reisearten eine höherer Betrag verlangt werden kann.
Nur das "Speziell" ist nirgends betitelt.
Ergo muss noch jeder Kunde klagen, wenn der VA nicht will!
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Reiseveranstalter dürfen mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangen
"
Reiseveranstalter können Anzahlungen von mehr als 20 Prozent des Reisepreises verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe begründete die Entscheidung damit, dass die Unternehmen Provisionen an Reisebüros zahlen müssen."
Quelle
Bleibt mal abzuwarten was dann im Urteil komplett steht. Bislang sind ja nur Auszüge bekannt.
Edit: Zum Urteil hab ich
hier noch ein bisschen mehr gefunden:
"
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache. Der für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat hat die Provisionszahlungen an Reisebüros als Aufwendungen des Reiseveranstalters angesehen, die dieser für die Beratung des Reisenden und die Planung der von diesem gebuchten Reise im zeitlichen Zusammenhang mit der Buchung erbringen muss. Die Zahlungen verringern folglich buchungsbezogen die liquiden Mittel des Reiseveranstalters. "
BGH Urteil vom 25. Juli 2017 - X ZR 71/16. Vorinstanz: LG Hannover – Urteil vom 30. Oktober 2012 – 18 O 129/12, OLG Celle – Urteil vom 23. Juni 2016 – 11 U 279/12
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (25. Juli 2017, 17:34)

...abwarten, der Spruch von 2014 ist wohl vergessen (nur Ausnahmen)...
ich halte das Ganze für wage, da es kein Limit vorsieht. Das steht seit her aus...
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.
bei x VA habe ich immer 30 % gezahlt
Sind doch auch "mehr als 20 Prozent". Man kann sich ja die Reiseveranstalter ( und ggf. nicht X-1-2-fly oder X-TUI) nach Anzahlungs- und vor allen Dingen Stornierungshöhe selbst wählen. Denn in vielen Fällen wollen sie die Anzahlung im Fall des Falles schon mal gar nicht erstatten oder weniger berechnen bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
deswegen wundert mich ja das es da ein Urteil vom BGH zu gibt
Unter bestimmten Bedingungen dürfen diese jetzt offenbar 40 Prozent Anzahlung fordern. Das bedeutet aber nicht, das jeder RV es so vorsieht. Man ist auch nicht verpflichtet, eine X-zusammengestellte, dynamische Pauschalreise zu buchen. Man ist generell nicht verpflichtet, eine Pauschalreise zu buchen, wenn man die Bedingungen für nicht akzeptabel hält.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Meine Freundin und ich haben unsere Reisen bei Neckermann gebucht, (in verschiedenen Reisebüros) sie musste 20% anzahlen ich nur 10%. Fand ich komisch nach Anfrage kam raus, dass ich über Neckermann Österreich, sie über Neckermann Deutschland gebucht hat. Auch der Sicherungsschein sieht anders aus.
Über die für Kunden günstigeren Konditionen bei Buchung von Reiseveranstaltern in Österreich hatten wir hier schon mal geschrieben. Da ist die Gesetzeslage so. Anzahlung 10 Prozent, auch max. Stornogebühr bis 30 Tage vor Reiseantritt. Der Thread hier bezieht sich auf die Situation bei Buchung über Reiseverantslter und Buchung Deutschland. Es steht, wie schon geschrieben, jedem Urlauber frei, da zu buchen, wo es für ihn sinnvoll erscheint.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."