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Fitschi

Master Amigo

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21

Samstag, 1. September 2012, 19:15

Tja, aber Anzahlungen muss man nicht nur bei Reisen leisten, ich halte es mit Stinerl, bezahlt werden muss es ohnehin. Wenn ich Geld sparen könnte .....wäre ich eventuell auch bereit den Preis bereits bei Buchung zu bezahlen :pfft:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Sternedieb

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22

Sonntag, 2. September 2012, 10:53

Wer möchte kann sich hier mal durch das Urteil (15 Seiten blättern) da geht es zudem auch um Stornokosten....

Und... ich hab darin nichts von höchstens 20% Anzahlung gelesen.

Gelesen hab ich, dass der betreffende Reiseveranstalter mit Erhalt der Reisebestätigung keine Anzahlung von 40 % auf den Gesamtreisepreis zu verlangen darf und dass er auch nicht 45 Tage vor Antritt der Reise den vollen Restreisepreis kassieren darf.

Bei dem Reiseveranstalter handelt es sich übrigens um die zu Unister gehörenden Urlaubstours GmbH.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

23

Sonntag, 2. September 2012, 13:58

http://www.business-netz.com/Verbraucher…zahlung-erlaubt

in dem vorher genannten Prozess ging es wie du richtig erkannt hast um die X-Reiseveranstlater - auch hier darf man nun nicht mehr willkürlich nach Lust und Laune eine Anzahlung bestimmen wie es einem gerade passt.

Und: Wie du auch richtig erkannt hast....steht noch immer nirgends dezidiert das eine Anzahlung von x% zulässig ist und alles andere unrechtens wäre (es heisst nur: sollte nicht übersteigen :pfft: ).

Was schliessen wir daraus? Ist mir eine Anzahlung bei X zu teuer, muss ich eben bei Y buchen. Und wachsen mir damit die Rechnungen über den Kopf ist es wohl besser ich bleibe Zuhause.


24

Sonntag, 2. September 2012, 14:38

Es ging zwar konkret um einen X-Reiseveranstalter, aber gerade darin, dass ein Kunde eine Pauschalreise bucht und eben nicht unterscheiden muß, was sich im Hintergrund abspielt. Für ihn bleibt es also weiterhin eben nur eine Pauschalreise.

Aus dem Urteil:

Nach dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, sind - um
dem Zug-um-Zug-Gedanken Rechnung zu tragen - im Verhältnis zum Gesamtpreis lediglich
geringfügige Anzahlungen zulässig, zumal der Bundesgerichtshof ausdrücklich ausgeführt
hat, an seinen Grundsätzen zu Anzahlungsklauseln in AGB von Reiseverstaltern
festzuhalten. Der Senat ist im Hinblick darauf, dass bei der Bemessung der zulässigen Höhe
der Anzahlung durchaus ein nicht unerhebliches Gewicht auf die bei dem Reiseveranstalter
jedenfalls anfallenden Kosten zu legen ist, dabei der Ansicht, dass 20 % des Reisepreises
nicht zwingend eine Obergrenze für eine Anzahlungspflicht des Reisenden sein müssen,
sondern dass im Einzelfall durchaus - bei entsprechendem Kostenanfall bei dem
Reiseveranstalter -, auch ein etwas darüber hinaus gehender Anteil am Reisepreis eröffnet
sein kann
. Allerdings kann der von der Beklagten verlangte Anteil von 40 % nicht mehr als
"verhältnismäßig geringfügig" im Verhältnis zum Reisepreis angesehen werden (vgl. auch
Landgericht Bamberg, Urt. v. 12.04.2011, 1 U 218/10). Wie das Landgericht Leipzig in der
angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat, entfernt sich ein Anteil von zwei
Fünfteln des gesamten Reisebetrages insbesondere auch bei Buchungen, die - wie auch die
Beklagte vorträgt - oftmals viele Monate vor Beginn der Reise liegen können - zu weit von
dem gesetzlichen Leitbild der Vorleistungspflicht des Werkunternehmers; die in § 320 BGB
abgesicherten Rechte des Kunden werden zu weit aushöhlt.


Würde aus meiner Sicht bedeuten: Verlangt der RV z.B. 22 % statt der im Raum stehenden
20% und somit bereits 10% mehr als die vom BGH bestätigt zulässigen 20 Prozent,
könnte das noch rechtens sein.

Dann wäre er im Streitfall aber schon zu einem Nachweis verpflichtet.
Und dies zu erbringen scheint ja nicht so leicht zu fallen, wie das Urteil bestätigt.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (2. September 2012, 14:50)


25

Sonntag, 2. September 2012, 14:55

Wenn ich Geld sparen könnte .....wäre ich eventuell auch bereit den Preis bereits bei Buchung zu bezahlen


Bei Buchungen in Österreich genießt Du ja noch das Privileg, nicht mehr als 10% Anzahlung und erst 14 Tage vor Abreise den Rest zahlen zu müssen. Wie jeder Europäer, der auf einer österreichischen Seite bucht. :ironic:

Andererseits kann eine vorzeitige Zahlung an den Veranstalter (entgegen den dort genannten offiziellen Terminen) den Verlust des Insolvenz-Versicherungsschutzes durch den Versicherer in Höhe der vorzeitigen, noch nicht fälligen Zahlung die Folge sein. Also erst 20% Anzahlung und wenn fällig, den Rest von 80% zum Termin.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (2. September 2012, 14:59)


Fitschi

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26

Sonntag, 2. September 2012, 17:26

Naja, wenn ich ein Quartier in Ö buche zahle ich normalerweise gar nix an...
Aber für unser Ferienhaus in G (gebucht Feb. 2012) waren 40 % Anzahlung fällig, der Rest wird vor Ort bezahlt, für unser Mietauto in G hab ich noch gar nix bezahlt (die kennen uns schon) und beim Reisebüro meines Vertrauens bezahle ich was ich möchte.
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27

Sonntag, 2. September 2012, 17:32

Die Einzelbuchungen fallen ja nicht unter Pauschalreise. Von daher individuelle Regelung. Passt schon. Beim Ferienhaus: Bekannter Anbieter ? Oder wie sicherst Du das ab?
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Fitschi

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28

Sonntag, 2. September 2012, 18:00

Abgesichert......
Nicht wirklich, aber die Griechen , die ich bisher kennenglernt habe , sind ehrliche Leut :ironic:
Ich vertraue auf mein Glück :pfft:
Das ist unser 3 Haus beim 3 Anbieter, das wird schon klappen, wenn nicht reihe ich es unter "Lehrgeld " ein.
Aber von den Beurteilungen her wirds schon gut sein :D
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29

Sonntag, 2. September 2012, 18:14

und beim Reisebüro meines Vertrauens bezahle ich was ich möchte.






Das hätte ich jetzt gerne etwas genauer erklärt ?(. Tritt dann dein Reisebüro des Vertrauens gegenüber dem RV in Vorkasse, oder wie soll das gehen. Es ist ja nicht dein Reisebüro welches die Anzahlung bekommt, sondern der RV.

Fitschi

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30

Sonntag, 2. September 2012, 18:31

Genau so wie ich es geschrieben habe, ich bezahle die Summe ich bezahlen möchte.
Bin dort allerdings seit vielen Jahren Stammkunde und das nicht auf 08/15 Reisen.
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Omira

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31

Dienstag, 30. April 2013, 09:22

Wir hatten letztes Jahr bei Buchung des Urlaubs 2011 auch 40 % Anzahlung leisten müssen.


...und daran hat sich bis heute nichts geändert, wie ich eben festgestellt habe. 40% Anzahlung für eine Reise im Oktober.
Nicht derjenige ist stark, dessen Eitelkeit Schmeichler und Dummköpfe unterstützen.
J. Čapek

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32

Dienstag, 30. April 2013, 10:01

@ Omira

welcher Veranstalter ?

Omira

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33

Dienstag, 30. April 2013, 10:03

12fly....
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J. Čapek

summerdream

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34

Dienstag, 30. April 2013, 10:33

Wir mussten das nur einmal, bei Urlaubstours.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

35

Dienstag, 30. April 2013, 11:20

Omira, jetzt kommt es drauf an, wie wichtig Dir der Urlaub ist. :ironic:

Mußt Du selbst "anzahlen", 20% überweisen und natürlich den Veranstalter darauf hinweisen, dass aufgrund der Rechtslage die Restzahlung 4 Wochen vor Abreise erfolgt. Schauen, was passiert. "Nachzahlen" bis zu deren AGB kannste immer noch, wenn sie sich nicht gleich einsichtig zeigen.

PS: Zukünftig kannst Du 1-2-fly über tui.at buchen. Anzahlung 10 %, Rest 14 Tage vor Abreise.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (30. April 2013, 11:37)


36

Dienstag, 30. April 2013, 12:23

Bei der Abschlussfahrt der Klasse meiner Tochter nach Kampanien wurden 4 Wochen nach buchung 50 % des Reisepreises vom Klassenlehrer einkassiert. :cursing:

Zu dem Zeitpunkt waren es noch 6 Monate bis Reisebeginn !

37

Dienstag, 30. April 2013, 12:28

Ist eine Klassenfahrt eine Pauschalreise ?( :denk:
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38

Dienstag, 30. April 2013, 12:33

Das ganze wurde als Pauschal(Gruppen) Reise gebucht ( Flug,Unterkunft VP,Ausflüge usw. )

Über ein Portal für Lehrer und Schulen, den Namen kenn ich leider nicht, da der Lehrer nur spärlich Infos rausgibt.
Jetzt ca. 5 Wochen vor Reiseantritt wurde noch die Airline und der FH geändert, von Baden Airport auf Freiburg/Basel.

Fitschi

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39

Dienstag, 30. April 2013, 12:43

Ich glaube trotzdem nicht das diese Schülerreisen unter "Pauschalreisen" fallen.
Das ist vermutlich ähnlich wie bei Betriebsausflügen, auch da gibt es ebenfalls eigene Portale mit eigenen Bedingungen.
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(Wilhelm Busch)

40

Dienstag, 30. April 2013, 12:45

Aber 6 Monate vor Reiseantritt 50% zu verlangen ist schon etwas dreist, oder ?