Flug um mehr als 12 Stunden verschoben: 34,65 € für den Reisegast
Das Amtsgericht München erkannte auf Minderungsanspruch im Rahmen der Pauschalreise und des ermittelten Tagespreises wegen Flugzeitenverschiebung bei mehr als 12 Stunden, verweigerte aber den Anspruch wegen vertaner Urlaubsfreude. Urteil zu 182 C 1266/17 vom 07.03.2017:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m…hiv/2017/05764/
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."