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Flugchaos-Woche 2016 bei TUIFly - AG Hannover spricht Urlaubern Entschädigungen zu
Nach der
Flugchaoswoche im Herbst 2016 hat das AG Hannover in erster Instanz nun zwei Klägern Entschädigungen durch TUIFly zugesprochen. Das berichtet
n-tv.de.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (15. Februar 2017, 15:13) aus folgendem Grund: Nach Hinweis von cuate (sh. unten) geändert
Konkret ist es die Fluggesellschaft TUIfly, die die Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung leisten soll. In den beiden gestern verhandelten Fällen am AG Hannover hat die Richterin schon erwähnt, dass die Betroffenen voraussichtlich weiter durch den Instanzenweg gehen werden. Einer der Kläger sprach von "notfalls bis zum EuGH".
Bitte beachten, es geht es hier nicht um den Reiseveranstalter TUI, dem auch noch etliche Klagen ins Haus stehen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix
Amtsgericht Bühl/Baden hat mit Verfügung vom 03.02.2017, 3 C 3/17 ebenso entschieden, dass kein "wilder Streik" vorliegt.
Übrigens haben 2 Einzelrichter in Hannover dagegen entschieden. Stand in Hannover also 2:2. (Genaues folgt)
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Nun hat sich nach vergeblichen Bemühungen auf außergerichtliche Einigungen auch das "Fluggasthelfer-Portal" Flightright entschlossen, gerichtlich gegen TUIfly vorzugehen und will kurzzeitig Klagen an deutschen und auch an österreichischem Gericht einreichen. Um ggf. bis zum EuGH zu gehen.
Wie viele Personen insgesamt betroffen waren, will Tuifly nicht sagen.
Nach Schätzungen der WirtschaftsWoche dürfte die Zahl bei etwa 30.000 liegen.
http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstlei…y/19432940.html
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Jimi Hendrix
Jeder auf Reiserecht bedachte Anwalt sieht da jetzt eine "enorme" Geldquelle! Logisch oder?
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Am 23.02.2017 hat das Amtsgericht Düsseldorf eine Fluggesellschaft im Zusammenhang mit Flugausfällen und Flugverspätungen wegen zahlreicher Krankmeldungen von Mitarbeitern Anfang Oktober 2016 zur Zahlung einer Ausgleichszahlung nach der EG VO 261/04 verurteilt – Aktenzeichen 51 C 464/16.
Die Fluggesellschaft habe nicht nachgewiesen, dass die Mitarbeiter, die den streitgegenständlichen Flug hätten durchführen sollen, sich krankgemeldet hätten und es nicht möglich gewesen sei, diese Krankmeldungen durch den Einsatz eines anderen Fluggerätes oder anderer Mitarbeiter auszugleichen.
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TUI Fly Probleme Anfang Oktober 2016
Das AG Frankfurt sieht wohl in den Ereignissen einen Entlastungsgrund, nur ein Richter nicht.
Verfahren über Krankheitswelle bei TUIfly gehen vor EuGH
Die Krankheitswelle bei TUIfly im vergangenen Oktober samt der daraus entstandenen Entschädigungsforderungen landen wohl beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das wurde jetzt in Hannover entschieden.
Statt des aufwändigen Weges durch die Instanzen wird die Frage der TUIfly-Krankmeldungen nun wohl direkt vom EuGH entschieden.
Hier der ganze Text
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Bei dem Volumen wäre sonst vermutlich die Infrastruktur am dortigen Amts- /Landgericht an ihre Grenzen gestoßen.
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Jimi Hendrix
Absolut! Vor allem die vielen unterschiedlichen Urteile der einzelnen Gerichte geben in dieser Causa keinen richtungsweisenden Ansatz.
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Bis eine entgültige Entscheidung getroffen wird, kann es allerdings +/-18 Monate dauern. Aber das ist noch relativ schnell für ein Verfahren in dem Ausmaß und deutlich schneller, als wenn damit diverse Amts- und Landgerichte "herumeiern".
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)
Das Amtsgericht Hannover hat heute durch RiAG Dr. Daniel Blankenburg acht Verfahren über die Entschädigung von Fluggästen nach vielfachen Krankmeldungen bei einem Flugreiseanbieter ausgesetzt. Die Verfahren wurden zur Entscheidung folgender Rechtsfragen dem EuGH vorgelegt.
Hier die PM des
AG Hannover
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Im Rahmen der Oktober Ausfälle bei TUI / TUIFly
Der Kunde eines Reiseveranstalters (RVA) kann nach § 651f Abs.1 BGB die Mehrkosten einer angemessenen Ersatzreise verlangen, wenn dessen Erfüllungsgehilfe den Flug absagt und der RVA keinen Ersatz anbietet.
AG Hannover, HB. v. 27.04.2017 - 553 C 11932/16
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Hier mal eine aktuelle Zusammenfassung des derzeitigen Stands hinsichtlich Ausgleichszahlungen für die abgesagten Flüge der TUIfly anlässlich der Flugchaos-Woche im Oktober 2016. Zusammengestellt vom Reiserechtsexperten:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/massen…cht_106887.html
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