Flughafen: Warteschlange bei der Sicherheitskontrolle
Das Amtsgericht Erding hat lt. merkur.de unter Az. 8 C 1143/ 16 den Flughafen München zur Zahlung angefallener Kosten verurteilt, die durch Organisationsverschulden des Airports entstanden waren. Demnach gehört es zu den Pflichten der FMG, „die effektive organisatorische Abwicklung des Zugangs zum Flug sicherzustellen". Also die Sicherheitskontrolle so zu organisieren, dass es den Passagieren möglich ist, rechtzeitig am Gate zu sein.
Das Gericht sprach den Geschädigten, die wegen überlanger Warteschlange vor der Sicherheitskontrolle und verpassten Flug erst einen Tag später in den Urlaub starten konnten, einen Ausgleich in Höhe von € 613,96 zu. Allerdings gab es einen Eigenanteil von 20 Prozent, weil man sich nicht frühzeitig selbst bemüht hatte, vorrangig abgefertigt zu werden.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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Jimi Hendrix
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Juli 2017, 15:31)