Die FvW hat alle 30! Fluggastportale beäugt und daraufhin auch selbst befragt
Viele davon entstanden in den jüngeren Jahren und extrem im Flugchaos 2018 schossen sie aus dem Boden.
Abgesehen, dass alle abmahnwührdig werben (250.-/400.-/600.-) ist ein gewitzter ( man weiß bis heute nicht wer
) Wurde entsprechend abgemahnt, da
die Inkassoportale ALLE mit den EU/VO richtig genannten Zahlen werben, aber die abgezogene Provision verschweigen.
Richtig gut betreiben lässt sich das Modell nur in 2 Weisen (Igor Maas Fluggastentschädiger)
Entweder als Ein-Man-Betrieb - quasi Nebenerwerb - oder eben im ganz großen Stil mit potentiellen Kapitalgebern.
Brutto-Netto Trick (25% -50% Prov.) hatte ich schon erwähnt, alle Provisionionen werden unter anderem auch ohne MwST dargestellt, oder in einer kleinen Fußnote.
Zinsrückhaltung, wenn endlich gezahlt wird.
Viele Inkassos lassen sich die Rechte an der Entschädigung vom Kunden abtreten, obwohl obsolet da es per BDIU geregelt! Aber dann hat der Kunde keine Rechte mehr zb. einen Anwalt einzuschalten!
Was mir wirklich auffiel,
Überweisungsverschleppung was ein Wort
Lt. FvW kommt es immer wieder vor, dass Inkasso Unternehmen nicht, oder nicht rechtzeitig zahlen, Marktbeobachter sogar festellten, ganz und gar das Geld mit einer Ablehnung selbst behielten, da es so einfacher ist, wenn Kunden die Abtretungserklärung unterschrieben hat, da keine Einsicht, geschweige andere Maßnahmen für den Kunden noch möglich ist.
Es sind viele Leichen im Keller der - wie aus dem Boden geschossenen Pilze - Lars Watermann (Euflight)
Ein "Airline Insider" sagt:
Gaaaanz einfach! Einfach mal 1/2 Jahr überhaupt nicht agieren und die Portale klagen lassen! Dann kann man zusehen, wie ihnen das Geld ausgeht.
Es ist eine enorm gekürzte Fassung vom FVW in eigenen und natürlich zitierten Worten.
Ich glaub mehr tangiert es auch keinen? Oder?