Flugverspätung durch Gewitter - Ausgleichszahlung?
Weil eine Maschine wegen Gewitter nicht planmässig aufgetankt werden konnte und der Anschlußflug dadurch nicht erreicht wurde, klagte ein Fluggast gegen die Airline auf Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung (21 Stunden für den Flug von Wien über Frankfurt nach Singapur = 600 € pro Person) nach EU-Verordnung 261/2004. Das Amtsgericht Köln entschied, dass Gewitter zwar ungewöhnlich seien, aber keine "außergewöhnlichen Umstände" darstellten. Eine auftretende Situation, mit der Airlines umgehen und rechnen müssten. Die Airline wurde zur Zahlung herangezogen.
Amtsgericht Köln Az.: 114 C 208/15, Urteil vom 17.02.2016
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (25. Oktober 2016, 15:11)