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21

Samstag, 15. Oktober 2016, 13:27

Da hast Du meine Worte gewählt WXYZ, da es hier um Pauschalreisen geht, ist die Relevanz noch eine andere, zumal sie in der Vergangenheit liegt.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

22

Samstag, 15. Oktober 2016, 13:34

Soweit ich weiß, gibt es die Airline schon recht lange und sie wird vom Staat finaziell unterstützt. Ich denke nicht, dass ich mir Sorgen um eine Insolvenz von Air Namibia machen muss.

Meine Frage war, an wen ich welche Ersatzansprüche stellen sollte und ob diese unter Umständen dann gegen andere Entfallen könnten. Reiseveranstalter und Airline.
Falls dazu noch jemand Erfahrungen hat, oder Hinweise, bin ich sehr dankbar.

Ansonsten werden ich es jetzt wohl wie von DODo erwähnt machen. Die Ansprüche vom nicht genutzten Mietwagen, eine Hotelübernachtung und einen Reisetag an den Reiseveranstalter stellen.
Und die insgesamt 1200 Euro für die Flugverspätung werde ich dann versuchen von Air Namibia zu bekommen.

23

Samstag, 15. Oktober 2016, 13:50

Genauso Lutzifer123, alles andere tangiert hier rechtlich nicht.

Halte uns bitte auf dem Laufenden. Auch um eventuelle Fragen zu beantworten.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (15. Oktober 2016, 13:55)


24

Samstag, 15. Oktober 2016, 14:30

Und bitte nicht diee Fristsetzung vergessen - 14 Tage! (genaues Datum angeben!) @ Lutzifer123 sonst wird es schwierig!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (15. Oktober 2016, 14:31)


25

Samstag, 15. Oktober 2016, 14:41

Also, ich habe doch 4 Wochen Zeit nach Rückkehr die Ansprüche zu stellen oder? Du meinst, ich soll dem Reiseveranstalter eine Frist von 2 Wochen geben die Forderungen zu begleichen?

26

Samstag, 15. Oktober 2016, 14:56

Nicht nur eine Frist von 14 Tagen setzen sondern die mit einem genau fixiertem Datum hinterlegen, z.B. 20.10.2016. So versteh ich den Beitrag von Dodo.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

27

Samstag, 15. Oktober 2016, 15:02

Ja zu begleichen, oder realitätsnah zu antworten, rechtlich wichtig um u. a. Verzugszinsen gelten zu machen!
Bzw. einen rechtlichen Zeitpunkt festzustellen, um vorgerichtliche Antwaltkosten zu erlangen, wenn selbst keine
befriedigende Antort kommt, und man gezwungen ist einen Anwalt zu nehmen, dieser bekommt dann komplett die Kosten von der Gegenseite
erstattet, wenn die Eröterungen so wie beschrieben sind.
Ergo immer Fristsetzung mit Datum!
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28

Samstag, 15. Oktober 2016, 15:28

Mit jeglicher Reklamation muss man den Leistungsträger (VA;Airline) per Datum in Verzug setzen! Immer!
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