Hallo Lutzifer123 und

bei den Travelamigos.
Hab das hier mal aus einem Parallel-Thread zusammengefasst:
"Ausgleichszahlungen können ausschließlich und nur bei der durchführenden Airline direkt reklamiert werden.
Der Reiseveranstalter ist nach aktueller Rechtsprechung in diesem Bereich die falsche Adresse. Gibst Du das
Verlangen an den Reiseveranstalter, wird das spätestens vor Gericht abgeschmettert, weil der Reiseveranstalter
für Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung 261/2004 nicht zuständig ist (trotz Pauschalreise!)"
Im Gegensatz zu den Ansprüchen an den Reiseveranstalter (innerhalb 1 Monat nach Rückkehr)
kannst Du Ansprüche gegen die Airline bei Reise in diesem Jahr noch bis 31.12.2019 geltend machen.
Darüberhinaus wäre noch wichtig, dass es sich um einen Anspruch handelt, der von der Airline nicht bestritten wird.
Also wenn die Fluggesellschaft "außergewöhnliche Umstände" reklamiert und diese auch tatsächlich vorliegen sollten.
Dazu gehören beispielsweise Wetterkapriolen und auch Dinge, die außerhalb des Einflußbereichs der Airline liegen.
Ist der Grund der Flugverspätung bekannt geworden?
Zum Thema Anspruch an den Reiseveranstalter wirst Du sicherlich noch weitere Infos hier erhalten.