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Freitag, 14. Oktober 2016, 16:25

Entschädigung von Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft bei Pauschalreise geltend machen

Hallo,
habe mit meiner Freundin ein Pauschalreise über Dertour nach Namibia gebucht.
Der Abflug hat sich um 19 Stunden aufgrund eines technischen Defekts verschoben und hat erst am nächsten Tag stattgefunden.

Somit ergeben sich Ansprüche von 2 x 600€ wegen Flugverspätung bei Langstreckenflug, ein nichtgenutzter Tag des Mietwagens, eine Hotelübernachtung, und ein verlorener Reisetag.

Jetzt habe ich gelesen das man entweder den Reiseveranstalter oder die Flugesellschaft zur Ausfallentschädigung heranziehen darf.

Kann mir jemand sagen wie hoch in etwa die zu erwartende Entschädigung von Dertour bei einem Gesamtreisepreis von 5500€ sein könnte? Zahlt Dertour die Ansprüche von 1200€ die ich an die Flugesellschaft habe an mich weiter?

Oder sollte man Aufgrund der geringen von Dertour zu erwartenedn Enschädigung nur an die Airline herantreten? Weil die 1200€ einfach den Großteil der zu erwartenden Entschädigung ausmachen werden?

Über hilfreiche Tipps bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

2

Freitag, 14. Oktober 2016, 16:50

Hallo Lutzifer123 und :welcome: bei den Travelamigos.

Hab das hier mal aus einem Parallel-Thread zusammengefasst:

"Ausgleichszahlungen können ausschließlich und nur bei der durchführenden Airline direkt reklamiert werden.
Der Reiseveranstalter ist nach aktueller Rechtsprechung in diesem Bereich die falsche Adresse. Gibst Du das
Verlangen an den Reiseveranstalter, wird das spätestens vor Gericht abgeschmettert, weil der Reiseveranstalter
für Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung 261/2004 nicht zuständig ist (trotz Pauschalreise!)"

Im Gegensatz zu den Ansprüchen an den Reiseveranstalter (innerhalb 1 Monat nach Rückkehr)
kannst Du Ansprüche gegen die Airline bei Reise in diesem Jahr noch bis 31.12.2019 geltend machen.

Darüberhinaus wäre noch wichtig, dass es sich um einen Anspruch handelt, der von der Airline nicht bestritten wird.
Also wenn die Fluggesellschaft "außergewöhnliche Umstände" reklamiert und diese auch tatsächlich vorliegen sollten.
Dazu gehören beispielsweise Wetterkapriolen und auch Dinge, die außerhalb des Einflußbereichs der Airline liegen.

Ist der Grund der Flugverspätung bekannt geworden?

Zum Thema Anspruch an den Reiseveranstalter wirst Du sicherlich noch weitere Infos hier erhalten.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Freitag, 14. Oktober 2016, 17:00

Lutzifer schreibt von einem technischen Defekt, also etwas, das klar in den Verantwortungsbereich der Airline fällt. Sie hat für funktionierendes Fluggerät zu sorgen. Sollte die Airiline (wie fast immer) bocken und der Kunde ist nicht rechtsschutzversichert, bieten sich die entsprechenden Dienstleister an, die das Rumgebalge mit der Airline für ihn übernehmen.
Gutmensch und Bahnhofsklatscher

4

Freitag, 14. Oktober 2016, 17:10

Wenn es so klar ist erübrigt sich erst Recht diese kostspieligen Dienstleister, zumal ein Anwalt die vorgerichlichen Anwaltskosten direkt von der Airline erhält.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Freitag, 14. Oktober 2016, 17:29

Hallo Cuate,
vielen Dank für die nette Begrüßung. :thumbsup:

Wie Harabeli vermutete war der Grund ein technischer Defekt am Triebwerk der vor dem Nachtflugverbot in Frankfurt nicht mehr behoben werden konnte. Deshalb gehe ich auch stark davon aus, dass uns diese 600€ zustehen sollten.

Allerdings habe ich jetzt schon echt viele unterschiedliche Informationen dazu erhalten wer nun tatsächlich was bezahlt. Zuletzt habe ich diese Info gefunden . Ich poste mal den Link:

reiserechtsanwalt.com/flugverspaetung-pauschalreise


Auf dieser Seite wird mit einem Beispielurteil deutlich gemacht, dass man entweder bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseverantalter Ansruch auf Ausgleichszahlung/Entschädigung hat. Nicht aber an beide herantreten kann.

Das würde für mich bedeuten, dass ich wie von Harabeli beschrieben, an einen Dienstleister herantreten würde, der für mich das Gebalge übernimmt und an Dertour selber würde ich dann gar keine Ansprüche stellen.

Um das ganze noch verwirrender zu machen habe ich heute bei Dertour
angerufen und der unfreundliche Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung
meinte das ich alles an Dertour schicken soll, auch den Anspruch an die
Airline.

Das alles ist sehr verwirrend :denk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (14. Oktober 2016, 19:31) aus folgendem Grund: Verlinkung entfernt


6

Freitag, 14. Oktober 2016, 17:40

@luzifer, wichtig ist, dass Du erstmal binnen einen Monats einen Schadensersatzanspruch bei DER Tour stellst, in Höhe
"der nichtgenutzter Tag des Mietwagens, eine Hotelübernachtung, und ein verlorener Reisetag" diese genaue Höhe wird Dir aber nur ein RA mitteilen können, da ja auch
immaterieller Schaden zu beurteilen ist. Dieses erste Vorgehen übernimmt kein teurer Inkassodienstleister.
Empfehlenswerte Rechtsanwätlte kann ich gerne mitteilen.

Danach erst die Airline gem. EU/VO kontaktieren.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

7

Freitag, 14. Oktober 2016, 19:32



Also wenn die Fluggesellschaft "außergewöhnliche Umstände" reklamiert und diese auch tatsächlich vorliegen sollten.
Dazu gehören beispielsweise Wetterkapriolen und auch Dinge, die außerhalb des Einflußbereichs der Airline liegen.

Ist der Grund der Flugverspätung bekannt geworden?


Hallo Cuate,

Air Namibia ist, wie seit Jahren üblich, wieder ab Mitte des Jahres ziemlich klamm. Dadurch konnten die die Rechnung für die Instantsetzung der Maschine in Frankfurt nicht ohne weiteres zahlen und mussten erst einmal Geld beschaffen.

Da Air Namibia nur über 2 Langstreckenmaschinen verfügt (weißt Du ja) gab es für mehrere Tage ein ziemliches Chaos im laufenden Flugbetrieb.

LG
Angie

8

Freitag, 14. Oktober 2016, 20:00

undefined

Von wo seid ihr denn abgeflogen ?
Vielleicht ist euer Flug hier mittlerweile auch dabei :
http://www.kanzlei-irion.de/Verspaetete_Fluege.html
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

9

Freitag, 14. Oktober 2016, 21:17

Trotzdem exculpiert es die Airline nicht angie. Aramis, die Angaben dort, treffen hier sicherlich nicht zu.
Dann könnte man das Schreiben an DER Tour gleich verwerfen.
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10

Freitag, 14. Oktober 2016, 21:27

Trotzdem exculpiert es die Airline nicht angie.


Der Triebwerkschaden wurde in der namibischen Presse schon kommuniziert... :ironic:

11

Freitag, 14. Oktober 2016, 22:12

Ja und nun :denk: oder was hat die Presse jetzt damit zutun ?(
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (14. Oktober 2016, 22:18)


12

Freitag, 14. Oktober 2016, 22:31

Pressesprecher der Air Namibia.

Und wenige Wochen zuvor wurde berichtet und vom AN-Pressesprecher bestätigt, dass die Kasse bei AN absolut leer ist und nicht mal mehr Gehälter pünktlich gezahlt werden können.

Nur weil im Jerryland nicht darüber berichtet wird, kann man nicht pauschalisieren.... :cool:

13

Freitag, 14. Oktober 2016, 22:43

Und wo ist jetzt der reiserechtliche Hintergrund?
Poste es doch im Airlineforum, hier ist es deplatziert.
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14

Freitag, 14. Oktober 2016, 22:49

Oh, entschuldige bitte, dass ich mich erdreistet habe, hier auf die gestellten Fragen zu antworten.
Kommt nicht wieder vor.

:danke:

15

Freitag, 14. Oktober 2016, 22:55

angie, das war doch nicht böse gemeint.

Nur weil im Jerryland nicht darüber berichtet wird, kann man nicht pauschalisieren.


Hier wird nicht pauschaliert, nur sind finanzielle Probleme der Airline - welche ja lange bekannt sind - keine Gründe die Airline zu entlasten.
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16

Freitag, 14. Oktober 2016, 22:56

Auch aus reiserechtlicher Sicht ein wichtiger Aspekt, wenn die Airline mit organisatorischen oder technischen Defekten über längere Zeit auffällt. Schließlich ist es ja bis jetzt unklar, ob trotz technischer Defekte die Airline gegenüber dem Anspruchsteller diese technischen Defekte auch als Grund des Flugausfalls offiziell zugibt.
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Jimi Hendrix

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Freitag, 14. Oktober 2016, 23:05

Steht doch schon im Eingangsthread.
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Freitag, 14. Oktober 2016, 23:07

Vermutlich nicht als offizielle Mitteilung der Airline. Daß, was dem Kunden am Airport von irgendwelchem Flughafen-Bodenpersonal, die meist noch für Fremdfirmen agieren, mitgeteilt wird, hat oft nichts mit dem gemeinsam, was die Airline offziell nach Erhalt der Forderung zur Ausgleichszahlung kommuniziert. Und an dem Punkt ist der Fluggast noch längst nicht.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Oktober 2016, 23:09)


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Freitag, 14. Oktober 2016, 23:11

Daß, was dem Kunden am Airport von irgendwelchem Flughafen-Bodenpersonal, die meist noch für Fremdfirmen agieren, mitgeteilt wird


OK, das hab ich nirgends lesen können.
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20

Samstag, 15. Oktober 2016, 10:53

Ob die Airline u.U. kurz vor der Insolvenz steht, ob die Airline die Gehälter nicht mehr fristgerecht zahlt, ob die Airline über 2 oder 20 Langstreckenflugzeuge verfügt, ist bezogen auf den hier diskutierten Sachverhalt (Reiserecht/Durchsatz von Ansprüchen), ohne Relevanz.

Eine Insolvenz der Airline kann natürlich u.U. dazu führen, das juristische abgesicherte Ansprüche trotzdem mangels Masse nicht durchgesetzt werden können. Das bedeutet aber nicht, dass man die Ansprüche nicht geltend macht.