Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Montag, 10. Oktober 2016, 21:13

Ryanair AGB: Fluggastrecht-Portale einschalten verboten

Nach verschiedenen Presseberichten hat Ryanair (irgendwann, manche sagen nachträglich) die AGB verändert und verbietet die Abtretung von Ansprüchen aus Flugstornierungen oder Verspätungen an Dritte. Derzeit laufen verschiedene Verfahren im Clinch u.a. zwischen flightright und Ryanair. Ein Berliner Gericht soll die AGB als unzulässig befunden haben, man kann aber mit längerem Weg durch die Instanzen rechnen.

Wer also einen Fluggasthelfer einschaltet,
riskiert derzeit bei Ryanair den Ausschluss von Ansprüchen aus der EU-Verordnung 261/2004. Ob legal oder nicht.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Montag, 10. Oktober 2016, 21:19

Bei Ryanair wundert mich gar nichts mehr. Wer möglicherweise "kreativ" daran arbeitet z.B. Piloten als Scheinselbständige zu beschäftigen macht auch vor nachträglichen Änderungen der AGB's nicht halt und schränkt Passagierrechte ein. Trotzdem wird diese Fluglinie von manchem als das Non-plus-ultra der Flugverkehrsgesellschaften dargestellt. Hauptsache billig ...
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

3

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 19:55

Ist doch gut, so ein wirksames Abtretungsverbot könnte eine gewisse Wettbewerbserleichterung für Juristen mit Fachgebiet Reiserecht bedeuten :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

WXYZ

Master Amigo

Beiträge: 4 775

Wohnort: Rheinland

Beruf: Unternehmensberater

  • Nachricht senden

4

Freitag, 14. Oktober 2016, 09:00

Bei Ryanair wundert mich gar nichts mehr. Wer möglicherweise "kreativ" daran arbeitet z.B. Piloten als Scheinselbständige zu beschäftigen macht auch vor nachträglichen Änderungen der AGB's nicht halt und schränkt Passagierrechte ein. Trotzdem wird diese Fluglinie von manchem als das Non-plus-ultra der Flugverkehrsgesellschaften dargestellt. Hauptsache billig ...
"Hauptsache billig", bedeutet fast immer eine Leistungs-und/oder Qualitätsreduzierung. Egal ob bei (Billig) Hotels, (Billig) Airlines, (Billig) Gastronomie und vielen anderen (Billig) Produkten und (Billig) Dienstleistungen.

Nur die "Geiz ist Geil" Fraktion hat das offenbar immer noch nicht begriffen. Die pöbelt ganz schnell im Internet, wenn das "1,- Euro Butterbrot" mit dem dazugehörigen 0,15 ltr. Plastikbecher Wasser auf dem Malleflieger oder Antalya-Jet nicht mehr kostenlos serviert wird.

5

Mittwoch, 27. September 2017, 14:08

AG Bremen, Urt. v. 01.06.2017 - Az.: 9 C 63/17

Abtretungsverbot

einer Airline (vermutlich Ryanair, da diese ab Bremen startet) als zulässig erklärt.
Fluggast-Recht-Portal durfte nicht klagen:

http://www.dr-bahr.com/news/fluggastrech…n-anspruch.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Dienstag, 30. Januar 2018, 16:17

AG Nürnberg Aktenzeichen 17 C 5050/17, Urteil vom 11.01.2018

Hier ist Ryanair mit dem Verbot der Einschaltung eines Fluggastrecht-Portals zunächst abgeblitzt.
Das Gericht befand, dass deutsches und nicht irisches Recht zur Anwendung komme.
Diese Klauseln seien für den Fluggast überraschend und verstoßen gegen das Transparenzgebot.

http://www.presseanzeiger.de/pa/Ryanair-…es-Recht-842769
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix