Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

WXYZ

Master Amigo

Beiträge: 4 775

Wohnort: Rheinland

Beruf: Unternehmensberater

  • Nachricht senden

41

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10:51


42

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 11:22

Update

Guten Morgen, all, kurzes Update, falls Interesse:

war inzwischen zur Beratung beim Reiserechts-Experten. Ist tatsächlich so, wie
du (cuate) schon angemerkt hast:

OBWOHL Pauschalreise, also Leistungsbündel, bei Veranstalter gekauft, muß ich
ZWEI Adressaten anschreiben:

a) die Airline wegen annulliertem Flug und daraus abgeleitetem Anspruch auf
Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung
(Frist 3 Jahre) UND

den Veranstalter wegen der zweifelhaften Kündigung der Reise und unserem
Anspruch (neben Reisepreis/Zusatzkosten) auf Schadensersatz wegen entgangener
Urlaubsfreuden (Frist 4 Wochen)

(Daß beide zum gleichen Konzern gehören, ist wohl unerheblich; das soll einer
verstehen)...

b) Weiter handele es sich um Präzedensfall, da bisher noch nie gerichtlich
entschieden werden musste, ob hoher Krankenstand und MÖGLICHERWEISE
daraus resultierendes Unvermögen der Anbieter, ihre Gäste zu befördern, nun als
Streik resp. als ‚höhere Gewalt’ zu werten ist (oder nicht)...

c) Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung Art. 7 (in unserem Fall 250 EUR pro
Reisendem! UND Schadenersatz nach § 651f BGB max. in Höhe des Reisepreis’,
mind. die Hälfte davon...

Da weder auf den Buchungsunterlagen noch auf dem Kündigungswisch ladungsfähige
Adressen stehen, musste ich diese erstmal recherchieren, und bin nicht mal jetzt
sicher, ob diese richtig sind... Anyway: habe neues Schreiben an Airline und
modifiziertes Schreiben an Veranstalter abgesendet, Frist um 4 Tage verlängert.

Heute morgen sehen wir, daß der „nackte“ Reisepreis bereits seit gestern
unserem Konto gutgeschrieben ist; da weder Zusatzkosten und schon gar nicht
Schadenersatz dabei, gehen wir davon aus, daß unsere erstes Schreiben dort noch
gar nicht vorliegt...

Wie auch immer, es geht uns NICHT darum, hier „Reibach zu machen“, aber die
Erstattung der nachgewiesenen Kosten ist ja wohl das allermindeste...Und wenn
wir unseren immateriellen Schaden auch ersetzt bekämen, würde das den
vermasselten Urlaub zwar nicht aus der Welt schaffen, aber wir kämen uns dann
wenigstens nicht so maßlos verarscht vor...

Auch der Reiserechtsexperte geht von einer Grundsatz-Entscheidung des BGH aus,
ergo seeeeeehr langwierigen Klagen... Bin jetzt schon gespannt, falls positive
Entscheidung zugunsten Verbraucher, wie sie das dann mit der Verjährung der
Ansprüche regeln...

So, schönen Tag allerseits und danke für rege Diskussion und Tips :ratlos:

elop


edit by cuate: Abstand Absätze teils verkleinert

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (12. Oktober 2016, 12:06)


43

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 17:33

Anyway: habe neues Schreiben an Airline und
modifiziertes Schreiben an Veranstalter
abgesendet,


Dann wird es verrechnet, wenn Du erst Schadenersatz nach § 651f BGB ggüb. den VA gelten machst und danach erst die EU/VO ggü. Airline, wird es (noch) nicht verrechnet.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

44

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 17:39

Ich denke nicht, dass die Agenturen gratis arbeiten, wenn es keine Entschädigungsleistungen gibt.


Diese Fälle werden von vornherein garnicht angenommen.
Die Fälle der X3 werden erst nur gesammelt, falls es später zu einem Urteil kommt, welches "Höhere Gewalt" ausschließt. Schadensersatzansprüche ggü. VA werden dort ja gar
nicht bearbeitet. Ergo überhaupt keine Kosten dieser Agenturen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

CharlyB

Gesperrter User

  • »CharlyB« wurde gesperrt

Beiträge: 10 444

Wohnort: Herzpunkt Niedersachsen

Beruf: Ufofänger vom andern Stern

  • Nachricht senden

45

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 20:36

Formal stellt sich die Frage , "wer durfte am Flughafen die Reise absagen" , das ist m.E. noch nicht ganz klar.
War es nur die Airline? Dann ist es schon ein grober Eingriff in den Reisevertrag.
War es der VA? Dann kommt automatisch der Regress.
Oder sehe ich da was falsch?
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

46

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 20:42

Rein formal ist der Handzettel eher nicht ein geeignetes Mittel gewesen. Aber wenn das Flugzeug nun mal nicht abfliegt, eine erste Information und Hinweis für den Kunden, dass da nichts mehr gehen wird. Nehme an - und die Betroffenen werden es vermutlich bestätigen - lag parallel dazu beim Reisebüro oder auch im Email-Postfach oder per Brief kurz drauf die offizielle Aufhebung des Reisevertrages - und bei einer Pauschalreise natürlich vom Reiseveranstalter - vor. Da TUIfly ja auch separate Nur-Flug-Bucher hat, ist in dem Fall die Airline zuständig. Der Einfachheit halber hat man auf dem "Wisch" eben beide aufgeführt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

47

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10:18

Richtig cuate, bei dem Durcheinander an den Flughäfen wurden sogar Gäste anderer VA dieser "Wisch" (mehr war es wirklich nicht!) in die Hand gedrückt und die Verwirrungen waren
perfekt.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

48

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10:53

Nicht mal unser Reisebüro war bis 11 Uhr gleichen Tags informiert worden, die kriegten die Absage erst auf Nachfrage...

Tatsächlich wurde dem Reisebüro am 06.10.2016 um 10:02 Uhr (da wollten wir am Pool liegen!) eine Nachricht in deren IRINA-System gestellt:

„...Sind gezwungen Reisevertrag zu kündigen...Wir werden die Buchung im Laufe des Tages stornieren. Bitte informieren Sie Ihre Kunden“

Erst um 11 Uhr, als ICH mit Reisebüro Kontakt aufnahm, wurde dieses überhaupt darauf aufmerksam. Vom Veranstalter an uns erging ausser besagtem Wisch keine Information.

@Dodo:
bedeutet das, hätten wir NUR den Veranstalter wegen Kostenerstattung und Schadenersatz (innerhalb eines Monats) angeschrieben, die Airline aber -sagen wir mal- nach 2 Jahren, wäre Verrechnung ausgeschlossen, nun aber wird definitiv „verrechnet“??? (Höherer-Gewalt-Ausschluss natürlich vorausgesetzt...)

Da versteh einer die Welt... :cry:
ICH als Reisegast muss mühsam VERSCHIEDENE Adressen rauskriegen, um überhaupt Ansprüche geltend zu machen, die Adressaten aber können munter miteinander aufrechnen???

Grüsse, elop

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (13. Oktober 2016, 11:02) aus folgendem Grund: Abstand der Absätze teils verkleinert


WXYZ

Master Amigo

Beiträge: 4 775

Wohnort: Rheinland

Beruf: Unternehmensberater

  • Nachricht senden

49

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 11:12

Ein mir bekannter Betroffener hat mir berichtet, dass er zwar auch den "Handzettel" bekommen hat, aber bezüglich seiner Vertragsvereinbarung mit dem Reiseveranstalter korrekt im Sinne des Vertragswesens frühzeitig informiert wurde. Er erhielt am Vorabend seines Abfluges - als die Medien bereits diverse Flugstornierungen zum Folgetag angekündigten - eine E Mail von der TUI. Weil er sich bereits bei der Buchung auf dem für ihn ganz persönlichen Portal ("Mein TUI") angemeldet hatte, wurde er über jede Veränderungen seiner gebuchten Reise informiert, bzw konnte diese auch auf dem Portal individuell abrufen. Zusätzlich hatte er auf dem Portal den SMS Assistenten aktiviert. Daher wurde er noch zusätzlich via SMS von der TUI informiert. In unserer multimedialen Welt sollte es relativ problemlos möglich sein, eine Erreichbarkeit sicher zu stellen. Zumal es Reiseveranstalter und Airlines gibt, die das aktiv anbieten.

Ganz persönlich schätze ich diesen Dienst auch. Habe (unabhängig vom TUIfly Krankheitsdesaster) z.B. am 09.08.2016 um ca. 06:30 Uhr eine SMS erhalten, weil sich für einen Flug der am gleichen Tag um 09:00 Uhr stattfinden sollte (ich war bereits auf dem Weg zum Flughafen), die Sitzplatzreservierung wegen eines Maschinenwechsels marginal (um eine Reihe) verändert wurde. Toller Service der bei Änderungen Sicherheit schafft und die ein oder andere sinnfreie Diskussion erübrigt.

50

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 11:35

Hallo,

sowohl dem Reisebüro als auch dem Veranstalter lagen
Telefonnummer und Emailadresse von uns vor.

Als wir uns um 11:51 Uhr ins Portal "mein-1-2-FLY.de“
einloggen wollten, erschien nur roter Balken „Vorgang ist storniert“, in die
Buchungsdaten kamen wir nicht mehr rein.

Am Vorabend, also Mittwoch 05.10.2016 gegen 22:00 Uhr hatte man uns auf
TUIFly im Online-Chat noch versichert, unser Flug fände statt...

Auf sinnlose Diskussionen habe ich tatsächlich auch keine
Lust; bedenke aber bitte, daß es noch immer Menschen gibt, die weder Kenntnisse
von noch Zugang zur „multimedialen“ Komunikation haben...

Beste Grüsse,

elop (btw: Rentnerin)


edit by cuate wg. Formatierung und Link

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (13. Oktober 2016, 11:40)


51

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 11:47

@Dodo:
bedeutet das, hätten wir NUR den Veranstalter wegen Kostenerstattung und Schadenersatz (innerhalb eines Monats) angeschrieben, die Airline aber -sagen wir mal- nach 2 Jahren, wäre Verrechnung ausgeschlossen, nun aber wird definitiv „verrechnet“??? (Höherer-Gewalt-Ausschluss natürlich vorausgesetzt...)


Im Prinzip schon, aber da beides im Hause TUI stattfindet, wäre es wahrscheinlich sowieso zur Verrechnung gekommen. Da ist der EuGH noch anderer Meinung, als der BGH.
Die Reisepreisminderung berührt das Äquivalenzinteresse, die Ausgleichszahlung berührt das Integritätsinteresse, 2 völlig unterschiedliche Rechtsgüter, deren Verletzung einerseits vom Veranstalter und andererseits von der Airline kompensiert werden muss.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

52

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 11:51

Tatsächlich wurde dem Reisebüro am 06.10.2016 um 10:02 Uhr (da wollten wir am Pool liegen!) eine Nachricht in deren IRINA-System gestellt:


Irina ist auch ein schöner Name :D Im TUI IRIS System war es am 05.10. morgens siehe hier

TUI kündigt massenweise Pauschalflugreisen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

53

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 11:53

Demnach hätten das auch andere Reisebüros mit TUI-Zugang schon am 5.2.16 "im Kasten" gehabt ?!
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (13. Oktober 2016, 11:54)


WXYZ

Master Amigo

Beiträge: 4 775

Wohnort: Rheinland

Beruf: Unternehmensberater

  • Nachricht senden

54

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 11:56

@elop

Ja gibt es. Es sind je nach Nutzung, irgendwo zwischen 10% und maximal 20% der Bevölkerung. Wobei man keinesfalls über "multimediale Kenntnisse" verfügen muss. So wie man früher seine Telefon-Nummer (Festnetz) angegeben hat, teil man jetzt dem Vertragspartner seine E-Mail Adresse mit und seine Mobilfunk-Nummer, bzw. bezogen auf den hier diskutierten konkreten Sachverhalt, meldet man sich auf den genannten Portal an, was Du ja offensichtlich getan hast.

Das Du über das Portal "Mein-1-2-FLY" nicht zeitnah informiert wurdest, ist bedauerlich und stelle ich ja nicht in Abrede. Wollte nur mit meinen Beitrag zum Ausdruck bringen, dass es sehr wohl auch Reisegäste gegeben hat, die zeitnaher und vollständiger vom RV informiert wurden. Wie viele das waren und wie viele ähnliches erfahren haben wie Du - keine Ahnung !

ps Rentner generell als "Multi-Mediale-Laien" ins Abseits zu stellen, ist nicht sehr fair. :ironic:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (13. Oktober 2016, 12:00)


55

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 12:00

Rechtssicherheit und Emailversand stimmen in vielen Fällen nicht überein.
Da solche Benachrichtigungen wegen Zugang in der Regel nicht nachprüfbar sind.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

WXYZ

Master Amigo

Beiträge: 4 775

Wohnort: Rheinland

Beruf: Unternehmensberater

  • Nachricht senden

56

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 12:11

cuate

Völlig richtig. Aus dem Zugang einer E Mail kann man im Regelfall keine Rechtssicherheit ableiten. Denke aber das war hier gerade auch nicht das Thema. Vielmehr ging es darum, wann und in welcher Form die Reisegäste informiert wurden. Der Ärger und den Verdruss über den gekündigten Reisevertrag wäre deswegen nicht kleiner gewesen, aber mancher Tourist hätte sich damit den Weg zum Airport sparen können.

Und wie schnell man gute 10.000 Reisende in Deutschland zeitnah und innerhalb von wenigen Stunden erreicht, ist sicher von diversen Faktoren abhängig. Das fängt mit der hoffentlich vorhandenen Software des Reiseveranstalters an und endet mit der Fragestellung, welche Kontaktdaten der Reisegast hinterlassen hat - oder auch nicht.

57

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 12:25


Da versteh einer die Welt... :cry:
ICH als Reisegast muss mühsam VERSCHIEDENE Adressen rauskriegen, um überhaupt Ansprüche geltend zu machen, die Adressaten aber können munter miteinander aufrechnen???

Grüsse, elop


Ich drücke Dir die Daumen und bleib tapfer :TOP:
Es ist sicher nicht einfach und Dir werden sicherlich einige Steine in den Weg gelegt.

(Es gibt sogar (Ryan)Airlines, die in ihren AGB'S geschädigten Kunden die Nutzung von Fluggastportalen verbieten)
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

WXYZ

Master Amigo

Beiträge: 4 775

Wohnort: Rheinland

Beruf: Unternehmensberater

  • Nachricht senden

58

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 13:02

@elop


Naja, mühsam verschiedene Adressen rauskriegen ?

Die Adresse Deines Reiseveranstalter befindet sich in Deinen Vertrags-und Buchungsunterlagen und die Adresse des Carriers kannst du mit 2 Klicks ermitteln. Das war wohl bei dem ganzen unschönen Szenario das "kleinste Übel".

59

Donnerstag, 13. Oktober 2016, 16:46

@ elop, hier wäre dann darauf zu achten, ob Minderung/Schadenersatz nach BGB höher ausfallen als Entschädigung nach VO-EG, das wäre sinnvoller und Du brauchst nur eine Adresse.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

60

Donnerstag, 20. Oktober 2016, 12:17

........und das kann (in einem anderen fall) passieren, wenn man seinen Schadenserstz durch hat. :ironic:
http://www.bz-berlin.de/berlin/charlotte…-auf-kreuzfahrt
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt