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1

Sonntag, 9. Oktober 2016, 14:58

TUI - kurzfristige Kündigung des Reisevertrags

Hallo zusammen,

suche weitere Betroffene, welchen ebenso wie uns erst unmittelbar vor (geplantem Abflug) der Reisevertrag "gekündigt" wurde, mittels
eines NICHT personalisierten fotokopierten Wischs, in die Hand gedrückt vom "Serviceschalter" 839 der TUI in FRA, begleitet von den Worten: "Gehen Sie nach Hause, Ihre Reise gibt es nicht mehr..." Nicht mal unser Reisebüro war bis 11 Uhr gleichen Tags informiert worden, die kriegten die Absage erst auf Nachfrage... :mecker:

Flug X3 2636 FRA-MAH 05:20 Uhr am 06.10.2016, Pauschalreise, Veranstalter 1-2-FLY (gehört zum TUI-Saftladen...)

Wir werden das nicht akzeptieren; :Nope: Kontakt zu Fachanwalt Reiserecht bereits hergestellt. Schön wäre Austausch mit anderen Betroffenen,
auch wegen Beweiskraft... Kontakt hier über Forum angenehm, danke.

CharlyB

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  • »CharlyB« wurde gesperrt

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2

Sonntag, 9. Oktober 2016, 15:51

Flug X3 2636

:trostsmile: gibt mit Sicherheit nach Flugrecht bis 600,-€ Entschädigung
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Sina

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3

Sonntag, 9. Oktober 2016, 16:01

:welcome:

Weitere Betroffene zu finden wird Dir nicht unbedingt was bringen. In Deutschland sind Sammelklagen nicht zulässig und jeder muss seine eigenen Ansprüche durchsetzen.

TUI hat ja bei der Stornierung der Reisen in den letzten Tagen bereits die volle Erstattung des Reisepreises zugesichert. Ich gehe davon aus, dass das angesichts der Menge betroffener Urlauber ein paar Tage dauern kann/ wird. Sicher nicht schön, aber anders wohl kaum lösbar.

Darüber hinaus entstandene Kosten (Anreise zum Flughafen, Parkgebühren, ggf. Pflegestelle fürs Haustier, etc.) müssen nach meiner Einschätzung, sofern sie belegt werden können, auch erstattet werden. Hierzu könnt Ihr euch schriftlich an den TUI bzw. 1-2-FLY - Kundenservice wenden.

Fraglich ist, inwieweit weitere Ansprüche bestehen. Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, Entschädigung für Flugausfälle, etc.. Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile, siehe z. B. hier. Grundsätzlich ist eine Erkrankung der Crews kein außergewöhnlicher Umstand, denn Erkrankungen von Mitarbeitern gehören zum Alltag und können im Normalfall von den Airlines auch aufgefangen werden.

Wenn sich allerdings wie im Falle TUIfly plötzlich so viele Mitarbeiter auf einmal krankmelden, dass der Flugbetrieb zusammenbricht... dann ist das schon sehr außergewöhnlich und es muss wohl eine eine Grundsatzentscheidung vom BGH her. Das kann Jahre dauern. Es muss geklärt werden, ob es sich hier noch um normales Betriebsrisiko handelte oder ob schon höhere Gewalt vorlag. Das ist der Knackpunkt. War es höhere Gewalt, gibt es keine zusätzliche Entschädigung.

Ich kann nur dazu raten, erstmal eine sachlich formulierte Rückerstattungsforderung beim Kundenservice einzureichen und die Reaktion abzuwarten.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Sonntag, 9. Oktober 2016, 16:23

Man muß hier unterscheiden:

TUIfly als Airline, wo innerhalb von 3 Jahren bzw. bis 31.12.2019 ein evtl. Anspruch besteht. Also keine Eile und man kann sich ggf. an in der Zeit gefällte Urteile versuchen anzuhängen. Letztlich geht es hier um 250 € bei der Entfernung auf die Balearen.

1-2-Fly in der TUI Gruppe als Reiseveranstalter. Genau dieser hat den Pauschalreisevertrag außerordentlich gekündigt. Ob er angesichts der desolaten Fluglage dazu berechtigt war oder es sich "nur einfach gemacht hat" und nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, an dem Tag oder kurz danach Ersatzflüge zu buchen, bleibt die Frage. War es tatsächlich "höhere Gewalt" oder eine für einen Reiseveranstalter beherrschbare Situation, mit der er rechnen muß. Um Ansprüche hier einzuleiten, ist lt. Pauschalreiserecht innerhalb 4 Wochen eine entsprechende Forderung an den Veranstalter einzureichen. Letztlich geht es auch um "Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden" und da ist die Begründung der Reiseabsage äußerst wichtig, ob dies zum Tragen kommen kann oder nicht. Der Experte für Reiserecht wird das einordnen können.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sina

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5

Sonntag, 9. Oktober 2016, 16:42

Hier ist auch ein interessanter Artikel zu der Sache...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

6

Sonntag, 9. Oktober 2016, 17:47

TUI - Opfer

Danke für Beiträge....
Gerade weil rechtliche Situation ANGEBLICH so unklar, rechnen wir mit jahrelangem Streit bis hin zum BGH...
Bis dahin ist vielleicht schon das ein oder andere Detail in Vergessenheit... Deshalb kann es nicht schaden,
andere Betroffene zu kennen, meine ich... :help:
Wir haben zB. kein Foto von der Anzeigetafel mit der Cancellation gemacht, waren viel zu verdattert angesichts
der Aussage: "Gehen Sie nach Hause..."

Auf keinen Fall lassen wir uns mit der Reisepreiserstattung abspeisen, sind nachweislich weitere Kosten entstanden
Taxi, Zusatzgepäckbuchung etc.... Aber das Schlimmste:
es war NICHTS, aber auch gar nichts an Alternative zu finden, 17 Tage Urlaub, der genommen werden MUSS
und sei es im trüben Frankfurt... NEIN, danke.
Wir sind sowas von sauer.... :cursing: Und sicher nicht die Einzigen...

Schönen Sonntag allen, :travelamigo:
elop

7

Sonntag, 9. Oktober 2016, 18:06

Wir haben zB. kein Foto von der Anzeigetafel mit der Cancellation gemacht


Dürfte nicht schwierig nachzuweisen sein. Letztlich über den Flughafen beispielsweise.
Hier gibt es auch eine entsprechende Info:
»cuate« hat folgendes Bild angehängt:
  • Screenshot (144).png
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Jimi Hendrix

8

Sonntag, 9. Oktober 2016, 18:36

:welcome:

Weitere Betroffene zu finden wird Dir nicht unbedingt was bringen. In Deutschland sind Sammelklagen nicht zulässig und jeder muss seine eigenen Ansprüche durchsetzen.

.


Ich glaube es geht gar nicht um eine Sammelklage, sondern einfach darum sich mit anderen "Opfern" aus zu tauschen und sich regelmäßig auf den Stand der Dinge zu bringen.
Meiner Meinung nach eine sehr gute Idee, die uns in einem ähnlichen Fall sehr geholfen hat. Bei uns ging es ja nur um eine "simple" Flugverspätung, aber der Kontakt zu anderen Fluggästen war sehr hilfreich.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Sina

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9

Sonntag, 9. Oktober 2016, 21:37

Klar, wenn es so läuft - wunderbar.

Ich kann nur dringend dazu raten, trotz allem Ärger und trotz aller Enttäuschung freundlich und sachlich zu bleiben. Die Kundenservicemitarbeiter bei den Veranstaltern können am Wenigsten für diese Situation, sind aber im Rahmen der Möglichkeiten sicher deutlich kulanter, wenn sie vernünftig behandelt werden . Bitte auch bei den Forderungen realistisch bleiben und nicht übertreiben. Nur die Kosten aufführen, die tatsächlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Reise angefallen sind. Wurde vor Reisebeginn z. B. ein neuer Koffer oder neue Urlaubskleidung angeschafft: Das zählt nicht. Sowas kann man durchaus auch noch für den nächsten Urlaub verwenden und auch Sonnencreme, etc. ist locker ein paar Monate haltbar. Kosten für An- und Abreise zum Flughafen (€ 0,30 pro gefahrenen km im Privat - Pkw, ansonsten halt Bahn- oder Taxiticket), Parkplatz, Stornogebühren für Heimtierversorgung oder Pflegedienst für Familienangehörige, etc. sollten imho problemlos übernommen werden, solange sie klar belegt und plausibel begründet werden. Aber bitte belästigt den Reiseveranstalter nicht damit, dass Ihr z. B. eine Butterbrezel am Flughafen gegessen oder ein Wasser getrunken habt, während Ihr auf Lösungen gewartet habt. Kurz vorm Hungertod wird keiner gestanden haben und so ein Pipifax interessiert keinen :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Fitschi

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10

Sonntag, 9. Oktober 2016, 21:53

Was Du da so schreibst ist natürlich vernünftig, aber ich vermute um das geht es gar nicht, zumindest wäre das bei mir
der Fall.
Was ist mit dem entgangenen bzw. verschwendeten Urlaub ? Das auf die Schnelle kein passenden Ersatzangebot gefunden wurde erscheint mir logisch, trotzdem können die meisten Urlauber vermutlich nicht einfach in der Firma erscheinen und arbeiten wie wenn keine Urlaub angemeldet wurde.
Die dürfen die Urlaubswochen in der Heimat verbringen.... was um diese Jahreszeit sicher nicht der Wunsch war.
DAS gehört abgegolten, finde ich jedenfalls.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (9. Oktober 2016, 22:02)


11

Sonntag, 9. Oktober 2016, 21:57

Wurde schon genannt und ist einer der wichtigen Punkte für diese beispiellosen Aktionen:

Letztlich geht es auch um "Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden"
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Jimi Hendrix

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12

Sonntag, 9. Oktober 2016, 22:13

Was ist mit dem entgangenen bzw. verschwendeten Urlaub ? Das auf die Schnelle kein passenden Ersatzangebot gefunden wurde erscheint mir logisch, trotzdem können die meisten Urlauber vermutlich nicht einfach in der Firma erscheinen und arbeiten wie wenn keine Urlaub angemeldet wurde.
Die dürfen die Urlaubswochen in der Heimat verbringen.... was um diese Jahreszeit sicher nicht der Wunsch war.
DAS gehört abgegolten, finde ich jedenfalls.


Da bin ich komplett bei Dir. Den entgangenen Urlaub kann kein Geld der Welt kompensieren. Auch wenn man alle Kosten erstattet bekommt - man hängt halt bei Mistwetter blöd daheim rum, schlägt die Zeit tot und liegt nicht irgendwo am Strand und erholt sich. Es wäre ein feiner Zug von den Veranstaltern, wenn sie die gestrandeten Urlauber z. B. im Winter auf die Kanaren einladen würden. Aber das ist wohl Wunschdenken....
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Fitschi

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13

Sonntag, 9. Oktober 2016, 22:18

Zum eine das, zum anderen sind die Urlaubswochen ja bereits weg und das ist meiner Meinung nach das allerschlimmste.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Sina

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14

Sonntag, 9. Oktober 2016, 22:45

Ja - und das kann einem kein Geld der Welt ersetzen... :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

WXYZ

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15

Montag, 10. Oktober 2016, 09:10

Flug X3 2636

:trostsmile: gibt mit Sicherheit nach Flugrecht bis 600,-€ Entschädigung
Woher leitest Du "mit Sicherheit" ab ?

Das Krankheitsszenario des TUIfly-Kabinenpersonals der letzten Tage, wird von Juristen höchst unterschiedlich bewertet. Ich würde beim aktuellen Sachstand nicht "mit Sicherheit" argumentieren. Weder für die Seite der Airline und Veranstalter, noch für die Fluggäste. Ob man den TUIfly Mitarbeitern die Illegalität der "Massenerkrankung" nachweisen kann, ist fraglich. Vieles ist noch offen und daher "mit Sicherheit" juristisch noch lange nicht abgesichert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (10. Oktober 2016, 09:18)


WXYZ

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16

Montag, 10. Oktober 2016, 09:16

Klar, wenn es so läuft - wunderbar.

Ich kann nur dringend dazu raten, trotz allem Ärger und trotz aller Enttäuschung freundlich und sachlich zu bleiben. Die Kundenservicemitarbeiter bei den Veranstaltern können am Wenigsten für diese Situation, sind aber im Rahmen der Möglichkeiten sicher deutlich kulanter, wenn sie vernünftig behandelt werden . Bitte auch bei den Forderungen realistisch bleiben und nicht übertreiben. Nur die Kosten aufführen, die tatsächlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Reise angefallen sind. Wurde vor Reisebeginn z. B. ein neuer Koffer oder neue Urlaubskleidung angeschafft: Das zählt nicht. Sowas kann man durchaus auch noch für den nächsten Urlaub verwenden und auch Sonnencreme, etc. ist locker ein paar Monate haltbar. Kosten für An- und Abreise zum Flughafen (€ 0,30 pro gefahrenen km im Privat - Pkw, ansonsten halt Bahn- oder Taxiticket), Parkplatz, Stornogebühren für Heimtierversorgung oder Pflegedienst für Familienangehörige, etc. sollten imho problemlos übernommen werden, solange sie klar belegt und plausibel begründet werden. Aber bitte belästigt den Reiseveranstalter nicht damit, dass Ihr z. B. eine Butterbrezel am Flughafen gegessen oder ein Wasser getrunken habt, während Ihr auf Lösungen gewartet habt. Kurz vorm Hungertod wird keiner gestanden haben und so ein Pipifax interessiert keinen :pfft:
Wunderbar Sina. Ganz hautnah angelehnt an diversen wenig qualifizierten Beschwerdeführern, die bereits bei der Formulierung und Auflistung ihrer angeblichen Ansprüche erst einmal in der Zwischenablage "Hat Zeit wird später bearbeitet" landen.

17

Montag, 10. Oktober 2016, 11:04

TUI - Opfer

Ich habe unsere Beschwerde noch am Donnerstag
„abgefeuert“, natürlich STINKWÜTEND :cursing: nach Stunden vergeblicher Alternativ-Suche.... Dabei noch freundlich zu bleiben? Also wirklich, sorry...
Habe allerdings auch niemanden beschimpft, lediglich bemerkt, daß ich
  • weder Form noch Inhalt der Kündigung unmittelbar vor Abflug akzeptiere,
  • neben Reisepreis meine (nachgewiesenen) Zusatzkosten erstattet haben will
  • Ausgleichsleistung gem. EU-Verordnung verlange
  • das ganze bis 21.10. erwarte
  • bei Nicht-Zahlung ohne weitere Mahnung Klage einreichen werde

mich mit freundlichem Gruß verabschiede UND für den vermasselten Urlaub bedanke

Bei allem Verständnis für die Mitarbeiter, die jene Beschwerden jetzt abkriegen: das müssen sie aushalten können, da dürfen sie sich ja bei ihrem Management bedanken...
Ganz ehrlich, ich finde 250 EUR Ausgleichsleistung nicht überzogen, im Gegenteil, sogar ausgesprochen mickrig im Vergleich zu dem vermasselten Urlaub...

Ansonsten stimme ich all euren Posts zu, vielen Dank auch für den Screenshot... :thumbsup:

Solong, elop

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (10. Oktober 2016, 11:44) aus folgendem Grund: Beitrag formatiert


18

Montag, 10. Oktober 2016, 11:55

Unabhängig von dem , was TUI Dir antwortet und alle weiteren Ansprüche:

Ausgleichszahlungen können nur bei der Airline direkt, also bei TUIfly reklamiert werden.
Der Reiseveranstalter ist nach aktueller Rechtsprechung in diesem Bereich die falsche Adresse.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

19

Montag, 10. Oktober 2016, 12:41


Ganz ehrlich, ich finde 250 EUR Ausgleichsleistung nicht überzogen, im Gegenteil, sogar ausgesprochen mickrig im Vergleich zu dem vermasselten Urlaub...



Nein, das finde ich auch nicht. :TOP:
Wie kommst Du denn auf den Betrag ?
Wenn man bedenkt, dass wir für eine 5 Stündige Flugverspätung pro Person 400.-€ Entschädigung bekommen haben, ist das sogar verhältnismäßig wenig
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

CharlyB

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20

Montag, 10. Oktober 2016, 12:52

@WXYZ
Woher leitest Du "mit Sicherheit" ab ?

...nach EU-Flugrecht, wurde schon mehrfach erwähnt :gähn:
Ausgleichszahlungen können nur bei der Airline direkt, also bei TUIfly reklamiert werden.

Und es ist völlig unabhängig weitere Ausreden der Gesellschaft TUI-Fly zu propagieren :trostsmile:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.