Hallo mona6806,
Du hast verschiedene Punkte in Deinem Beitrag angesprochen.
Eine Jahresversicherung bis 15.10.2016 bedeutet nicht, dass Reisen, die vor dem Termin gebucht wurden, nicht versichert sind.
Wenn die Reiserücktrittskostenversicherung überhaupt leisten soll, dann geht das in der Regel nicht bei Trennung vom Partner.
Es sei denn, in Deinen Vertragsbedingungen ist dieses "Risiko" mitversichert. Aber da musst Du mal in das Kleingedruckte schauen.
Was Deine HWS-Operation betrifft. Wenn da keine Krankengeschichte vorausgegangen ist, die Du der Krankenversicherung hättest mitteilen müssen und die HWS gerade durchgeführt wurde, gibt es vielleicht eine Chance. Aber, wenn die darüber nicht oder nicht rechtzeitig informiert werden, wird es schwierig bis unmöglich.
Bleibt die Stornierung der Reise, aber dann sind vermutlich 30 Prozent Anzahlung gleichbedeutend mit Rücktrittskosten.
Da könnte man wie hier geschildert, gegen vorgehen:
http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-…Stornogebuehren
Ist natürlich mit viel Aufwand verbunden.
Letztlich kannst Du die Reise noch versuchen komplett zu "verkaufen" über Portale wie stornopool.
Nehme an, Du hast den Reisevertrag unterschrieben? Oder beide?