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1

Samstag, 11. Juni 2016, 17:26

Offizielle Auslegung der EU-FluggastrechteVO 261/2004 durch die EU-Kommission

Naja, da sieht man, was Brüssel so macht ... :Günni:

https://lookaside.fbsbx.com/file/Auslege…7BBfoAm41s3jKgQ
Freedom's just another word for nothing left to lose...

2

Montag, 13. Juni 2016, 12:06

Kann die Info nicht aufrufen.

Hier die Pressemitteilung der EU-Kommission:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2147_de.htm

Und hier die "Neuen Leitlinien für die Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 261/200":

http://ec.europa.eu/transport/themes/pas…016)3502_de.pdf
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Sonntag, 10. Juli 2016, 19:26

Ich verstehe das nicht ganz

Zitat

Außergewöhnliche Umstände verschiedene Situationen wie technische Defekte, die durch das
vorzeitige Auftreten von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs
oder durch den Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einem anderen Flugzeug
oder einem Gerät verursacht werden und in denen die Fluggesellschaften
bei Annullierung oder Verspätung eines Flugs nicht von der
Entschädigungszahlung freigestellt sind.
Heisst das jetzt, dass ich keine Entschädigung bekommen, wenn das Flugzeug abgsagt wird weil die die Maschine kaputt ist?
www.reise-asien.com - Mein Asienblog

4

Sonntag, 10. Juli 2016, 19:40

Hallo Jane2,

du hast recht und der Satz ist an sich schon sehr außergewöhnlich und widerspricht sich im Inhalt.

Leider kann ich mir jetzt auch keinen Reim darauf machen und wir müssen uns
vielleicht noch eine "neuere Version", im besten Fall eine Korrektur
dieser Pressemeldung der Europäischen Kommission erhoffen.
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Jimi Hendrix