Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Donnerstag, 28. April 2016, 20:27

Urteil: Reisewarnungen des Auswärtigen Amts nicht maßgebend

So urteilte das AG Leipzig mit Urteil vom 30.3.2016, Az: 109 C 7002/15
hinsichtlich Stornokosten bei Reise 2015 nach Tunesien und vorausgegangenen Anschlägen.

"Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes können für die Beurteilung der rechtlichen Fra­ge, ob eine Kündigung wegen höherer Gewalt im Sinne von § 651 j BGB vorliegt oder nicht, inzwischen nicht mehr als ausschlaggebend angesehen werden"

und

"Wegen des Terroranschlages von Sousse am 27.06.2015 sind Reisewarnungen von Dänemark, Großbritannien, den Vereinigten Staaten und Australien ausgesprochen worden. Da für diese Urlauber die Gefährdungslage nach verständigem Ermessen nicht anders zu be­urteilen sein dürfte als für deutsche Reisende, ist davon auszugehen , daß bei der unterbliebe­nen Reisewarnung der Bundesrepublik Deutschland und ihres Auswärtigen Amtes der Fokus nicht auf die Sicherheit der Bundesbürger gerichtet war".

Weitere Details / Quelle: anwalt.de
http://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-s…amt_081463.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Fitschi

Master Amigo

Beiträge: 34 373

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

  • Nachricht senden

2

Donnerstag, 28. April 2016, 21:28

:TOP: Kluge Entscheidung, hoffentlich lernt das auswärtige Amt dazu .
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Donnerstag, 28. April 2016, 21:36

Bisher gab es ja immer mal die Meinung, dass alleine die Reisewarnung des AA nicht das einzige Kriterium sein könne, aber in dieser Form so deutlich hat das bisher wohl noch keiner in der Justiz zum Ausdruck gebracht (zumindest kenne ich nichts in der Deutlichkeit). Obwohl es zunächst mal die 1. Instanz war. Über die Rechtskräftigkeit des Urteils liegt mir auch keine Info vor.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Fitschi

Master Amigo

Beiträge: 34 373

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

  • Nachricht senden

4

Donnerstag, 28. April 2016, 22:29

Aber es ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, es kann ja schlecht sein das ein Staat seine Bürger gefährdet sieht und der andere nicht.
Wenn eine Gefahr vorhanden ist , dann wohl für alle , schliesslich hat keiner seine Nationalität auf die Stirne tätowiert.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

5

Freitag, 29. April 2016, 10:54

Freedom's just another word for nothing left to lose...